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Fürstentum Liechtenstein

Das Fürstliche Landgericht erweitert seine Dienstleistungen

Vaduz (ots)

Das Fürstliche Landgericht wartet ab September 2001
mit folgenden zwei Neuerungen auf:
1.  Strafregisterauszüge
Bisher konnten Strafregisterauszüge aus administrativen Gründen
erst am  Folgetag nach der Bestellung ausgehändigt oder zugeschickt
werden. Es ist ab sofort möglich, einen Strafregisterauszug
unmittelbar bei der persönlichen Vorsprache zu übernehmen.
2.  Unterschriftsbeglaubigung von Privatpersonen
Privatpersonen, deren Unterschriftsmuster nicht bei der
Landgerichtskanzlei hinterlegt sind, können ab sofort ihre
Unterschriften auf Dokumenten an einem eigenen Schalter beglaubigen
lassen. Dadurch wird die Abwicklung von   Unterschriftsbeglaubigungen
für professionelle Parteien wie Rechtsanwälte, Treuhänder, Banken,
etc wesentlich rascher erfolgen können. Von Ausnahmen abgesehen
sollte es für die professionellen Parteien zu keinen Wartezeiten mehr
kommen.
Sowohl die Aushändigung von Strafregisterauszügen als auch die
Unterschriftsbeglaubigungen von Privatpersonen erfolgen im
Landgerichtsgebäude, Aeulestrasse 70, Vaduz, 3. Stock, Zimmer-Nr.
312. Zur Feststellung der Identität und zur Legitimation ist die
Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich.
Der bisherige Schalter für Beglaubigungen im ersten Stock des
Gerichtsgebäudes ist ab sofort den professionellen Parteien wie
Rechtsanwälten, Treuhändern, Banken etc vorbehalten.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Nr. 408

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