Das Fürstliche Landgericht erweitert seine Dienstleistungen
Vaduz (ots)
Das Fürstliche Landgericht wartet ab September 2001 mit folgenden zwei Neuerungen auf:
1. Strafregisterauszüge
Bisher konnten Strafregisterauszüge aus administrativen Gründen erst am Folgetag nach der Bestellung ausgehändigt oder zugeschickt werden. Es ist ab sofort möglich, einen Strafregisterauszug unmittelbar bei der persönlichen Vorsprache zu übernehmen.
2. Unterschriftsbeglaubigung von Privatpersonen
Privatpersonen, deren Unterschriftsmuster nicht bei der Landgerichtskanzlei hinterlegt sind, können ab sofort ihre Unterschriften auf Dokumenten an einem eigenen Schalter beglaubigen lassen. Dadurch wird die Abwicklung von Unterschriftsbeglaubigungen für professionelle Parteien wie Rechtsanwälte, Treuhänder, Banken, etc wesentlich rascher erfolgen können. Von Ausnahmen abgesehen sollte es für die professionellen Parteien zu keinen Wartezeiten mehr kommen.
Sowohl die Aushändigung von Strafregisterauszügen als auch die Unterschriftsbeglaubigungen von Privatpersonen erfolgen im Landgerichtsgebäude, Aeulestrasse 70, Vaduz, 3. Stock, Zimmer-Nr. 312. Zur Feststellung der Identität und zur Legitimation ist die Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich.
Der bisherige Schalter für Beglaubigungen im ersten Stock des Gerichtsgebäudes ist ab sofort den professionellen Parteien wie Rechtsanwälten, Treuhändern, Banken etc vorbehalten.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Nr. 408