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Fürstentum Liechtenstein

Neue EWR-Richtlinien über den Austausch von Informationen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat einen Bericht und Antrag an den
Landtag betreffend die EWR-Richtlinie zum Austausch von Informationen
mit Drittstaaten verabschiedet. Durch diese Richtlinie werden die
vorangegangenen, von Liechtenstein bereits umgesetzten Richtlinien,
die den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden
oder Stellen eines Mitgliedstaates oder verschiedener
Mitgliedsstaaten untereinander gestatten, abgeändert.
Den Mitgliedsstaaten ist es gemäss diesen bisherigen Richtlinien
freigestellt, Kooperationsvereinbarungen über den
Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden eines Drittstaates
zu treffen. Die neue Richtlinie bezweckt eine darüber hinausgehende
Regelung. Es ist nunmehr möglich, Vereinbarungen über den
Informationsaustausch mit bestimmten anderen Behörden oder Stellen in
diesen Ländern als mit den primär zuständigen Aufsichtsbehörden zu
treffen. Dies allerdings nur, sofern der Schutz der mitgeteilten
Informationen durch das Berufsgeheimnis in angemessener Weise
geschützt ist. Die Bestimmungen der neuen Richtlinie werden durch
eine Abänderung des Bankengesetzes und eine Abänderung des Gesetzes
über Investmentunternehmen umgesetzt.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabstelle EWR (+423/236 60 37)

Nr. 425

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