Neue EWR-Richtlinien über den Austausch von Informationen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die EWR-Richtlinie zum Austausch von Informationen mit Drittstaaten verabschiedet. Durch diese Richtlinie werden die vorangegangenen, von Liechtenstein bereits umgesetzten Richtlinien, die den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden oder Stellen eines Mitgliedstaates oder verschiedener Mitgliedsstaaten untereinander gestatten, abgeändert.
Den Mitgliedsstaaten ist es gemäss diesen bisherigen Richtlinien freigestellt, Kooperationsvereinbarungen über den Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden eines Drittstaates zu treffen. Die neue Richtlinie bezweckt eine darüber hinausgehende Regelung. Es ist nunmehr möglich, Vereinbarungen über den Informationsaustausch mit bestimmten anderen Behörden oder Stellen in diesen Ländern als mit den primär zuständigen Aufsichtsbehörden zu treffen. Dies allerdings nur, sofern der Schutz der mitgeteilten Informationen durch das Berufsgeheimnis in angemessener Weise geschützt ist. Die Bestimmungen der neuen Richtlinie werden durch eine Abänderung des Bankengesetzes und eine Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen umgesetzt.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabstelle EWR (+423/236 60 37)
Nr. 425