Verordnung zum Gesetz über die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft erlassen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. September die Verordnung zum Gesetz über die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft (FILV) erlassen. Die gesetzliche Grundlage für diese Verordnung bildet das im Januar des Jahres in Kraft getretene neue Gesetz, das den Vorgänger aus den siebziger Jahren abgelöst hat.
Diese Verordnung regelt die Verfahren zur Gewährung von Förderungsleistungen und die Höhe der Förderungsleistungen. Die Förderung geschieht im Interesse einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, zur Sicherung einer minimalen Selbstversorgung der Bevölkerung sowie zur Verbesserung der Betriebsstrukturen in der Landwirtschaft.
Neben dem Erstellen, Sanieren und Erweitern von landwirtschaftlichen Bauten, können nun Junglandwirte bis zum vollendeten 36. Altersjahr eine Starthilfe in Form eines zinslosen Darlehens beanspruchen.
Die Beschränkung der Förderung auf Rindviehhaltungsbetriebe wurde aufgehoben. Die separate Förderung von landwirtschaftlichen Wohnhäusern wurde abgeschafft.
Eine wesentliche Neuerung für die Förderung bildet die Voraussetzung der fachlichen Befähigung des Betriebsleiters. Neu ist auch die koordinierte Behandlung von Neubauten an einem neuen Standort durch Gemeinde und Land.
Für den Vollzug zuständig ist die Regierung, bzw. die Kommission zur Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft und das Landwirtschaftsamt.
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