Rekurse gegen Tempolimiten abgewiesen
Bern (ots)
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Beschwerden gegen die vom Kanton Luzern herabgesetzte Geschwindigkeitslimite auf der Autobahn bei Emmen/Luzern abgewiesen.
1995 hatte der Bundesrat Beschwerden gegen Tempobeschränkungen auf Autobahnen im Raum Luzern gutgeheissen und die vom Kanton Luzern verfügte Geschwindigkeitslimite von 80 km/h wieder aufgehoben. 1996 setzte der Regierungsrat des Kantons Luzern auf einem Teil der von der ursprünglichen Massnahme betroffenen Strecke, nämlich auf rund drei km der A2 bei Emmen von Riffig bis Übergang Seetalstrasse Gemeinde Emmen, die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 100 km/h herab. Gegen diese Verfügung sind beim Bundesrat wiederum Beschwerden eingegangen.
Der Kanton stützt sich in erster Linie auf die Verkehrssicherheit. Er hat in einem Gutachten das Unfallgeschehen unter den verschiedenen bisherigen Temporegimes auf der Autobahn bei Emmen untersuchen lassen. Der Gutachter weist nach, dass dort ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den erlaubten Geschwindigkeiten und den Verunfalltenraten besteht. Je höher die zulässige Geschwindigkeit war, desto zahlreicher waren auch die Unfälle. Der Streckenabschnitt ist auch deutlich unfallträchtiger als die Nachbarstrecken: Die Verunfalltenraten sind bei Tempo 120 mehr als doppelt so hoch als auf der A2 zwischen Neuenkirch und Rothenburg und der A14 zwischen Rotsee und Buchrain. Unter diesen Umständen ist die verfügte tiefere Geschwindigkeitslimite ver-hältnismässig und gerechtfertigt. Der Bundesrat hat die dagegen erhobenen Beschwerden daher abgewiesen.
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