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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Rekurse gegen Tempolimiten abgewiesen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die
Beschwerden gegen die vom Kanton Luzern herabgesetzte
Geschwindigkeitslimite auf der Autobahn bei Emmen/Luzern abgewiesen.
1995 hatte der Bundesrat Beschwerden gegen Tempobeschränkungen auf
Autobahnen im Raum Luzern gutgeheissen und die vom Kanton Luzern
verfügte Geschwindigkeitslimite von 80 km/h wieder aufgehoben. 1996
setzte der Regierungsrat des Kantons Luzern auf einem Teil der von
der ursprünglichen Massnahme betroffenen Strecke, nämlich auf rund
drei km der A2 bei Emmen von Riffig bis Übergang Seetalstrasse
Gemeinde Emmen, die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 100 km/h
herab. Gegen diese Verfügung sind beim Bundesrat wiederum Beschwerden
eingegangen.
Der Kanton stützt sich in erster Linie auf die Verkehrssicherheit.
Er hat in einem Gutachten das Unfallgeschehen unter den verschiedenen
bisherigen Temporegimes auf der Autobahn bei Emmen untersuchen
lassen. Der Gutachter weist nach, dass dort ein eindeutiger
Zusammenhang zwischen den erlaubten Geschwindigkeiten und den
Verunfalltenraten besteht. Je höher die zulässige Geschwindigkeit
war, desto zahlreicher waren auch die Unfälle. Der Streckenabschnitt
ist auch deutlich unfallträchtiger als die Nachbarstrecken: Die
Verunfalltenraten sind bei Tempo 120 mehr als doppelt so hoch als auf
der A2 zwischen Neuenkirch und Rothenburg und der A14 zwischen Rotsee
und Buchrain. Unter diesen Umständen ist die verfügte tiefere
Geschwindigkeitslimite ver-hältnismässig und gerechtfertigt. Der
Bundesrat hat die dagegen erhobenen Beschwerden daher abgewiesen.

Kontakt:

Bruno Dorner
Rechtsdienst Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41 31 322 61 90

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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