Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September den Vernehmlassungsbericht zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes zur Kenntnis genommen. Die zur Vernehmlassung aufgeforderten Verbände und Organisationen werden von der Regierung ersucht ihre Stellungnahmen bis 30. November einzureichen.
Die Revision wird durch die Beteiligung Liechtensteins am EWR- Abkommen von 1995 nötig. Neuerungen gibt es besonders im Hinblick auf den Austausch von Informationen mit den Behörden und Dienststellen von Drittstaaten. In diesem Bereich sehen die EWR-Richtlinien mögliche Kooperationsvereinbarungen zwischen mehreren Ländern vor.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft
Nr. 469