Schaffung eines 3. Senates beim Obergericht
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes im Hinblick auf die Schaffung eines 3. Senates beim Obergericht genehmigt. Die Vernehmlassungsfrist wurde auf Ende November festgelegt.
Die Schaffung eines 3. Senates ist nach Ansicht der Regierung notwendig, da die zu behandelnden Fälle in den letzten zehn Jahren stark gestiegen sind.
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Nr. 471