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Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein ratifiziert als 40. Land das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC)

Vaduz (ots)

Regierungsrat Ernst Walch hinterlegte am 2. Oktober
beim Generalsekretär der Vereinten Nationen die liechtensteinische
Ratifikationsurkunde zum Römer Statut des Internationalen
Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Für das Inkrafttreten des
Statuts sind 60 Ratifikationen notwendig. Die liechtensteinische
Ratifikation bedeutet damit das Erreichen der Zwei-Drittel-Marke und
läutet so die Endphase in diesem Prozess ein. Es wird damit
gerechnet, dass die 60. Ratifikation im Verlauf der ersten Hälfte des
Jahres 2002 vorliegen wird.
Liechtenstein setzt sich seit Jahren für die Errichtung eines
Internationalen Strafgerichtshofs ein. Das Engagement für die
Schaffung einer internationalen Gerichtsbarkeit über Völkermord,
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit findet durch
die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde einen weiteren Höhepunkt.
Nach der Ratifikation wird der Landtag die notwendigen Schritte
unternehmen, um die liechtensteinische Gesetzgebung den Bestimmungen
des Römer Statuts anzugleichen.
Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erhält durch die
Ereignisse vom 11. September zusätzliche Bedeutung: Die
Terrorangriffe gegen die Vereinigten Staaten, welche nach Definition
des Statuts Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, haben
erneut klar gemacht, dass intensive Zusammenarbeit der
internationalen Gemeinschaft notwendig ist, um Frieden und Sicherheit
für alle sicherzustellen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich
schwerster Verbrechen, welche die ganze Menschheit betreffen. Der
Internationale Strafgerichtshof wird hier eine bedeutende Lücke im
bestehenden Regelwerk des Völkerrechts füllen.
Die Tatsache, dass Liechtenstein zu den sechzig ersten
Vertragsparteien gehört, ermöglicht die vollberechtigte Teilnahme an
der ersten Versammlung der Vertragsstaaten, die Nominierung von
Richtern und Richterinnen und die Mitbestimmung über die Ernennung
eines Chefanklägers oder einer Chefanklägerin. Ausserdem wird
Liechtenstein nach dem Inkrafttreten des Statuts auch die Kompetenz
haben, den Gerichtshof aus eigener Initiative mit spezifischen Fällen
zu befassen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22
Fax +423 236 64 60

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