Liechtenstein ratifiziert als 40. Land das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC)
Vaduz (ots)
Regierungsrat Ernst Walch hinterlegte am 2. Oktober beim Generalsekretär der Vereinten Nationen die liechtensteinische Ratifikationsurkunde zum Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Für das Inkrafttreten des Statuts sind 60 Ratifikationen notwendig. Die liechtensteinische Ratifikation bedeutet damit das Erreichen der Zwei-Drittel-Marke und läutet so die Endphase in diesem Prozess ein. Es wird damit gerechnet, dass die 60. Ratifikation im Verlauf der ersten Hälfte des Jahres 2002 vorliegen wird.
Liechtenstein setzt sich seit Jahren für die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs ein. Das Engagement für die Schaffung einer internationalen Gerichtsbarkeit über Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit findet durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde einen weiteren Höhepunkt. Nach der Ratifikation wird der Landtag die notwendigen Schritte unternehmen, um die liechtensteinische Gesetzgebung den Bestimmungen des Römer Statuts anzugleichen.
Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erhält durch die Ereignisse vom 11. September zusätzliche Bedeutung: Die Terrorangriffe gegen die Vereinigten Staaten, welche nach Definition des Statuts Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, haben erneut klar gemacht, dass intensive Zusammenarbeit der internationalen Gemeinschaft notwendig ist, um Frieden und Sicherheit für alle sicherzustellen. Dies gilt auch und gerade für den Bereich schwerster Verbrechen, welche die ganze Menschheit betreffen. Der Internationale Strafgerichtshof wird hier eine bedeutende Lücke im bestehenden Regelwerk des Völkerrechts füllen.
Die Tatsache, dass Liechtenstein zu den sechzig ersten Vertragsparteien gehört, ermöglicht die vollberechtigte Teilnahme an der ersten Versammlung der Vertragsstaaten, die Nominierung von Richtern und Richterinnen und die Mitbestimmung über die Ernennung eines Chefanklägers oder einer Chefanklägerin. Ausserdem wird Liechtenstein nach dem Inkrafttreten des Statuts auch die Kompetenz haben, den Gerichtshof aus eigener Initiative mit spezifischen Fällen zu befassen.
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