Abschluss der Naturgefahrenkartierung
Vaduz (ots)
Naturgefahren prägen das Gebiet Liechtensteins seit jeher. Im Verlaufe der Jahre haben sich nicht etwa die von Naturereignissen ausgehenden Gefahren an sich verändert. Zugenommen haben vielmehr die Anzahl gefährdeter Menschen und Objekte in den von Naturgefahren bedrohten Gebieten, die Werte der Schutzgüter sowie als Folge davon das Schutz- und Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Für die verantwortlichen Behörden stellt sich damit die Aufgabe, durch Veranlassung geeigneter Massnahmen soweit wie möglich
Schäden an Menschen und Sachwerten zu vermeiden, Prioritäten bei der Vornahme von Sicherungsmassnahmen nach objektiven Kriterien zu setzen, Schutzmassnahmen bei Bauten und Anlagen entsprechend den lokalen Erfordernissen zu treffen, Haftungsfälle der bewilligenden Behörden zu vermeiden und insgesamt Finanzmittel ökonomisch einzusetzen.
Massgebende Grundlage für die Vornahme wirkungsvoller Massnahmen bildet eine objektive Erhebung und Darstellung der Gefahrenprozesse Rutschung, Wildbach, Lawinen sowie Steinschlag, wie sie im Verlaufe der Jahre 1995 bis 2001 für das ganze Land gestützt auf einschlägige Bestimmungen des Waldgesetzes durchgeführt wurden. Anlässlich ihrer letzten Sitzung nahm die Regierung die in den Naturgefahrenkarten zusammengefassten Erkenntnisse der Naturgefahrenkartierung zur Kenntnis und erklärte diese gleichzeitig für die Gemeinde- und Landesbehörden als verbindlich. Dies bedeutet, dass diese Erkenntnisse bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen sind. Die entsprechende Umsetzung der Ergebnisse der Gefahrenkarten auf dem Zonenplan obliegt den Gemeinden.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Rückfragen:
Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft/Regierungsrat
Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Amt für Wald, Natur und Landschaft (+423/236 64 00)
Nr. 513