40 Jahre Europäische Sozialcharta
Vaduz (ots)
Botschafter Josef Wolf vertritt das Ministerkomitee auf der Feierstunde
Am 18. Oktober 1961 hatte der Europarat in Ergänzung der Europäischen Menschenrechtskonvention die Europäische Sozialcharta zur Unterzeichnung aufgelegt. Anlässlich des 40. Jahrestags dieses bedeutsamen internationalen Vertragswerks fand im Europarat in Strassburg eine Feier statt, bei der Liechtensteins Botschafter Josef Wolf im Rahmen des liechtensteinischen Vorsitzes das Ministerkomitee des Europarats vertrat.
Die Europäische Sozialcharta enthält wichtige soziale und wirtschaftliche Rechte wie z.B. das Recht auf Arbeit, angemessene Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Arbeitsplatz, das Recht auf angemessene Entlohnung, das Recht auf gewerkschaftliche Zusammenschlüsse und Kollektivverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, das Recht auf Jugend- und Mutterschutz, das Recht auf Berufsberatung und Berufsausbildung, das Recht auf Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Verlust des Arbeitsplatzes, das Recht auf Altersfürsorge und vieles mehr. Die Vertragsstaaten müssen dem Europarat regelmässig über die Einhaltung der übernommenen Verpflichtungen berichten. Diese Berichte werden von einem Sozialrechtsausschuss ausgewertet und dann an einen Regierungsausschuss der Vertragsstaaten weitergeleitet, der etwaige Misstände oder unbefriedigende Verhältnisse aufzeigt und dem Ministerkomitee Vorschläge für Empfehlungen an die betroffenen Staaten unterbreitet.
In einem am 5. Mai 1988 zur Unterzeichnung aufgelegten Zusatzprotokoll wurden weitere Rechte festgeschrieben, etwa die Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsleben und das Recht auf betriebliche Mitbestimmung. Am 21. Oktober 1991 und am 9. November 1995 folgten weitere Zusatzprotokolle, gemäss denen z.B. die Länderberichte auch den internationalen Gewerkschafts- und Arbeitgeberverbänden zugeleitet werden müssen und diese ihrerseits Beschwerden gegen den einen oder anderen Staat einreichen können.
Am 3. Mai 1996 wurde eine revidierte Fassung der Sozialcharta aufgelegt, die alle in den Zusatzprotokollen enthaltenen und noch einige andere Rechte einschliesst.
In seiner Ansprache würdigte Botschafter Wolf im Namen des Ministerkomitees die Europäische Sozialcharta, die leider noch viel zu wenig bekannt sei. Es sei ein Anliegen des liechtensteinischen Vorsitzes im Europarat, die Charta stärker ins Bewusstsein auch der deutschsprachigen Öffentlichkeit zu rücken, weshalb Liechtenstein die Herausgabe einer deutschen Fassung der Vertragstexte und ihrer Erläuterungen in Form eines Vademecums finanzieren werde. Eine genauere Kenntnis der Sozialcharta werde auch für Liechtenstein, das eine baldige Ratifizierung vorbereite, hilfreich sein.
Botschafter Wolf wies darauf hin, dass das zweite Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Europaratsländer im Jahre 1997 sich zum Ziel gesetzt habe, möglichst viele Mitgliedsstaaten zur Ratifizierung und - im Fall bereits erfolgter Ratifizierung - zur sorgfältigen Einhaltung der Bestimmungen zu bewegen. Seitdem habe sich die Zahl der Unterzeichnungen von 30 auf 42 und der Ratifizierungen von 20 auf 30 erhöht, weitere Staaten würden in Kürze hinzukommen.
Die ebenfalls zur Unterzeichnung und Ratifizierung empfohlene revidierte Sozialcharta sei im Übrigen noch besser auf das in der Europäischen Union geltende Sozialrecht abgestimmt. In der Sozialcharta seien bereits Rechte enthalten gewesen, die nunmehr auch in die von der Union in Nizza verabschiedete Grundrechtscharta aufgenommen worden seien.
BotschafterWolf lobte auch den Kontrollmechanismus der Sozialcharta, in dessen Rahmen regelmässig auf ein etwaiges Auseinanderklaffen zwischen den angenommenen Vertragsbestimmungen und den tatsächlichen Verhältnissen in bestimmten Ländern hingewiesen und Abhilfe gefordert werde. Die Mitgliedsstaaten seien darüber mitunter nicht sehr glücklich, aber gerade darin liege die Stärke des Europarats, dass er nicht nur hehre Grundsätze predige, sondern auch auf ihrer Verwirklichung bestehe.
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