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Fürstentum Liechtenstein

40 Jahre Europäische Sozialcharta

Vaduz (ots)

Botschafter Josef Wolf vertritt das Ministerkomitee auf der
Feierstunde
Am 18. Oktober 1961 hatte der Europarat in Ergänzung
der Europäischen Menschenrechtskonvention die Europäische
Sozialcharta zur Unterzeichnung aufgelegt. Anlässlich des 40.
Jahrestags dieses bedeutsamen internationalen Vertragswerks fand im
Europarat in Strassburg eine Feier statt, bei der Liechtensteins
Botschafter Josef Wolf im Rahmen des liechtensteinischen Vorsitzes
das Ministerkomitee des Europarats vertrat.
Die Europäische Sozialcharta enthält wichtige soziale und
wirtschaftliche Rechte wie z.B. das Recht auf Arbeit, angemessene
Arbeitsbedingungen und Sicherheit am Arbeitsplatz, das Recht auf
angemessene Entlohnung, das Recht auf gewerkschaftliche
Zusammenschlüsse und Kollektivverträge zwischen Gewerkschaften und
Arbeitgebern, das Recht auf Jugend- und Mutterschutz, das Recht auf
Berufsberatung und Berufsausbildung, das Recht auf
Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall und Verlust des
Arbeitsplatzes, das Recht auf Altersfürsorge und vieles mehr. Die
Vertragsstaaten müssen dem Europarat regelmässig über die Einhaltung
der übernommenen Verpflichtungen berichten. Diese Berichte werden von
einem Sozialrechtsausschuss ausgewertet und dann an einen
Regierungsausschuss der Vertragsstaaten weitergeleitet, der etwaige
Misstände oder unbefriedigende Verhältnisse aufzeigt und dem
Ministerkomitee Vorschläge für Empfehlungen an die betroffenen
Staaten unterbreitet.
In einem am 5. Mai 1988 zur Unterzeichnung aufgelegten
Zusatzprotokoll wurden weitere Rechte festgeschrieben, etwa die
Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsleben und das Recht auf
betriebliche Mitbestimmung. Am 21. Oktober 1991 und am 9. November
1995 folgten weitere Zusatzprotokolle, gemäss denen z.B. die
Länderberichte auch den internationalen Gewerkschafts- und
Arbeitgeberverbänden zugeleitet werden müssen und diese ihrerseits
Beschwerden gegen den einen oder anderen Staat einreichen können.
Am 3. Mai 1996 wurde eine revidierte Fassung der Sozialcharta
aufgelegt, die alle in den Zusatzprotokollen enthaltenen und noch
einige andere Rechte einschliesst.
In seiner Ansprache würdigte Botschafter Wolf im Namen des
Ministerkomitees die Europäische Sozialcharta, die leider noch viel
zu wenig bekannt sei. Es sei ein Anliegen des liechtensteinischen
Vorsitzes im Europarat, die Charta stärker ins Bewusstsein auch der
deutschsprachigen Öffentlichkeit zu rücken, weshalb Liechtenstein die
Herausgabe einer deutschen Fassung der Vertragstexte und ihrer
Erläuterungen in Form eines Vademecums finanzieren werde. Eine
genauere Kenntnis der Sozialcharta werde auch für Liechtenstein, das
eine baldige Ratifizierung vorbereite, hilfreich sein.
Botschafter Wolf wies darauf hin, dass das zweite Gipfeltreffen
der Staats- und Regierungschefs der Europaratsländer im Jahre 1997
sich zum Ziel gesetzt habe, möglichst viele Mitgliedsstaaten zur
Ratifizierung und - im Fall bereits erfolgter Ratifizierung - zur
sorgfältigen Einhaltung der Bestimmungen zu bewegen. Seitdem habe
sich die Zahl der Unterzeichnungen von 30 auf 42 und der
Ratifizierungen von 20 auf 30 erhöht, weitere Staaten würden in Kürze
hinzukommen.
Die ebenfalls zur Unterzeichnung und Ratifizierung empfohlene
revidierte Sozialcharta sei im Übrigen noch besser auf das in der
Europäischen Union geltende Sozialrecht abgestimmt. In der
Sozialcharta seien bereits Rechte enthalten gewesen, die nunmehr auch
in die von der Union in Nizza verabschiedete Grundrechtscharta
aufgenommen worden seien.
BotschafterWolf lobte auch den Kontrollmechanismus der
Sozialcharta, in dessen Rahmen regelmässig auf ein etwaiges
Auseinanderklaffen zwischen den angenommenen Vertragsbestimmungen und
den tatsächlichen Verhältnissen in bestimmten Ländern hingewiesen und
Abhilfe gefordert werde. Die Mitgliedsstaaten seien darüber mitunter
nicht sehr glücklich, aber gerade darin liege die Stärke des
Europarats, dass er nicht nur hehre Grundsätze predige, sondern auch
auf ihrer Verwirklichung bestehe.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li

Nr. 518

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