Nur geringes Einsparpotenzial durch EWR-Arzneimittel
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. November 2001 zur Kenntnis genommen, dass der Ersatz ausgewählter Arzneimittel der Spezialitätenliste des schweizerischen Bundesamtes für Sozialversicherung (SL-Liste) durch EWR-Arzneimittel nur zu bescheidenen Einsparungen führen würde. Der Liechtensteinische Krankenkassenverband stellt derzeit keine Anträge auf Genehmigung von EWR-Arzneimitteln an die zuständigen Stellen. Das mögliche Einsparpotenzial ist zu gering und rechtfertigt zur Zeit die Einführung von EWR-Arzneimitteln nicht.
Das EWR-Arzneimittelgesetz räumt dem Krankenkassenverband grundsätzlich das Recht ein, Genehmigungen für EWR-Arzneimittel im vereinfachten Verfahren zu beantragen. Gemäss der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz (KVV) besteht zwar für Arzneimittel aus dem EWR, die einem Arzneimittel in der SL-Liste bezüglich spezifischer Kriterien entsprechen, eine Leistungspflicht der Krankenkassen. Liegt der Preis des EWR- Medikamentes aber unter dem Preis für das entsprechende SL- Arzneimittel, so müssen die Krankenkassen auch für das entsprechende SL-Arzneimittel nur den tieferen EWR-Preis vergüten.
Der Liechtensteinische Krankenkassenverband hat auf der Datengrundlage, welche in Zusammenarbeit mit dem Liechtensteinischen Ärzteverein und mit dem Liechtensteiner Apothekerverein aufbereitet worden ist, eine Liste der meistgebrauchten Medikamente erstellt. Zusammen mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen wurde das Einsparpotenzial von EWR-Medikamenten berechnet. Die Auswertung einer vom Krankenkassenverband erstellten Liste von Arzneispezialitäten ergab dabei lediglich ein Einsparpotential von rund 0,4 Prozent der gesamten jährlichen Arzneimittelausgaben (Basiszahlen des Jahres 2000).
Gleichzeitig gilt es zu berücksichtigen, dass am 1. Januar 2002 ein neues schweizerisches Heilmittelgesetz in Kraft tritt, mit welchem die gesetzliche Grundlage für Parallelimporte geschaffen wird. Es ist davon auszugehen, dass dadurch hochpreisige Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist, auch in der Schweiz unter Preisdruck kommen. Des weiteren wurde am 1. Juli 2001 die leistungsorientierte Abgeltung von Medikamenten eingeführt. Zudem würden sowohl die Einführungskosten wie auch laufende Kosten für die neuen Beschaffungs- und Vertriebswege ein mögliches Sparpotential weiter verringern.
Mitte des nächsten Jahres soll die Situation bezüglich EWR- Arzneimittel noch einmal evaluiert werden.
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