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Fürstentum Liechtenstein

Nur geringes Einsparpotenzial durch EWR-Arzneimittel

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. November
2001 zur Kenntnis genommen, dass der Ersatz ausgewählter Arzneimittel
der Spezialitätenliste des schweizerischen Bundesamtes für
Sozialversicherung (SL-Liste) durch EWR-Arzneimittel nur zu
bescheidenen Einsparungen führen würde. Der Liechtensteinische
Krankenkassenverband stellt derzeit keine Anträge auf Genehmigung von
EWR-Arzneimitteln an die zuständigen Stellen. Das mögliche
Einsparpotenzial ist zu gering und rechtfertigt zur Zeit die
Einführung von EWR-Arzneimitteln nicht.
Das EWR-Arzneimittelgesetz räumt dem Krankenkassenverband
grundsätzlich das Recht ein, Genehmigungen für EWR-Arzneimittel im
vereinfachten Verfahren zu beantragen. Gemäss der Verordnung zum
Krankenversicherungsgesetz (KVV) besteht zwar für Arzneimittel aus
dem EWR, die einem Arzneimittel in der SL-Liste bezüglich
spezifischer Kriterien entsprechen, eine Leistungspflicht der
Krankenkassen. Liegt der Preis des EWR- Medikamentes aber unter dem
Preis für das entsprechende SL- Arzneimittel, so müssen die
Krankenkassen auch für das entsprechende SL-Arzneimittel nur den
tieferen EWR-Preis vergüten.
Der Liechtensteinische Krankenkassenverband hat auf der
Datengrundlage, welche in Zusammenarbeit mit dem Liechtensteinischen
Ärzteverein und mit dem Liechtensteiner Apothekerverein aufbereitet
worden ist, eine Liste der meistgebrauchten Medikamente erstellt.
Zusammen mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
wurde das Einsparpotenzial von EWR-Medikamenten berechnet. Die
Auswertung einer vom Krankenkassenverband erstellten Liste von
Arzneispezialitäten ergab dabei lediglich ein Einsparpotential von
rund 0,4 Prozent der gesamten jährlichen Arzneimittelausgaben
(Basiszahlen des Jahres 2000).
Gleichzeitig gilt es zu berücksichtigen, dass am 1. Januar 2002
ein neues schweizerisches Heilmittelgesetz in Kraft tritt, mit
welchem die gesetzliche Grundlage für Parallelimporte geschaffen
wird. Es ist davon auszugehen, dass dadurch hochpreisige
Arzneimittel, deren Patentschutz abgelaufen ist, auch in der Schweiz
unter Preisdruck kommen. Des weiteren wurde am 1. Juli 2001 die
leistungsorientierte Abgeltung von Medikamenten eingeführt. Zudem
würden sowohl die Einführungskosten wie auch laufende Kosten für die
neuen Beschaffungs- und Vertriebswege ein mögliches Sparpotential
weiter verringern.
Mitte des nächsten Jahres soll die Situation bezüglich EWR-
Arzneimittel noch einmal evaluiert werden.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des
Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423 75 236 6722
Fax: +423 75 236 6460

Ressort:
Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Tel. +423 236 73 11
Nr. 550 1/3138

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