Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der UNITA
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. November 2001 eine Abänderung der Verordnung vom 1. Dezember 1998 über Massnahmen gegenüber der UNITA beschlossen. Im Wesentlichen wurde in Umsetzung des Beschlusses des für Angola zuständigen UN-Sanktionskomitees vom 2. Oktober 2001 die Liste der Amtsträger der UNITA, gegen die sich die Finanzsanktionen richten, von 80 auf rund 160 Personen ausgeweitet.
Die Verordnung enthält neu auch eine Meldepflicht, wonach Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie unter die Kontosperre fallen, diese der Regierung unverzüglich melden müssen. Schliesslich wurde das Importverbot für Rohdiamanten aus Angola neu auch auf Zolllager ausgeweitet.
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