Schaffung eines 3. Senats beim Obergericht
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes im Hinblick auf die Schaffung eines 3. Senats beim Obergericht zuhanden des Landtags verabschiedet. «Damit soll die Arbeitsbelastung der bestehenden zwei Senate auf ein erträgliches Mass reduziert werden,» so Regierungschef Otmar Hasler.
Der Geschäftsanfall beim Obergericht hat in den letzten Jahren vor allem in Straf- und Strafrechtshilfesachen zugenommen. Die beiden Senate und insbesondere die Senatsvorsitzenden sind heute in hohem Masse überlastet. Zu diesem Schluss kommt auch der Gerichtsinspektionsbericht aus dem Jahre 2000. Aus diesem Grunde schlägt die Regierung die Schaffung eines 3. Senates beim Obergericht vor.
Gleichzeitig soll die Amtsdauer der verschiedenen Kollegialgerichte künftig einheitlich festgelegt werden, nämlich am 1. Januar beginnen und am 31. Dezember des vierten Jahres enden. Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich alle angesprochenen Gerichte, Behörden und Organisationen für diese Gesetzesänderungen ausgesprochen.
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