Stellungnahme zur Abänderung des Gewerbegesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den in der ersten Lesung über die Abänderung des Gewerbegesetzes aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Sie geht in ihrer Stellungnahme vor allem auf die bezüglich Artikel 7 Absatz 3 aufgeworfenen Fragen ein. Dieser Artikel räumt der Regierung in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen die Kompetenz ein, von der Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses abzusehen.
Die Regierung betont, dass die Ausnahmebestimmung sehr restriktiv und nur angewendet wird, wenn dies im wirtschaftlichen, staatspolitischen oder sozialen Interesse des Staates (oder eines Antragstellers) liegt. Ein Katalog an Beispielen soll es ermöglichen, die Intention des Gesetzgebers nachzuverfolgen. Regierungsrat Hansjörg Frick dazu: «Es wird eine restriktive und im Einzelfall alle Umstände abwägende Auslegung der Ausnahmeregelung zu erfolgen haben, wobei die Entscheidungskompetenz bei der Regierung liegt und somit ein formeller Beschluss der Kollegialregierung Grundlage für eine Ausnahme ist.»
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