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Fürstentum Liechtenstein

Stellungnahme zur Abänderung des Gewerbegesetzes

Vaduz (ots)

Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den in der
ersten Lesung über die Abänderung des Gewerbegesetzes aufgeworfenen
Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Sie geht in ihrer
Stellungnahme vor allem auf die bezüglich Artikel 7 Absatz 3
aufgeworfenen Fragen ein. Dieser Artikel räumt der Regierung in
besonders berücksichtigungswürdigen Fällen die Kompetenz ein, von der
Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses abzusehen.
Die Regierung betont, dass die Ausnahmebestimmung sehr restriktiv
und nur angewendet wird, wenn dies im wirtschaftlichen,
staatspolitischen oder sozialen Interesse des Staates (oder eines
Antragstellers) liegt. Ein Katalog an Beispielen soll es ermöglichen,
die Intention des Gesetzgebers nachzuverfolgen. Regierungsrat
Hansjörg Frick dazu: «Es wird eine restriktive und im Einzelfall alle
Umstände abwägende Auslegung der Ausnahmeregelung zu erfolgen haben,
wobei die Entscheidungskompetenz bei der Regierung liegt und somit
ein formeller Beschluss der Kollegialregierung Grundlage für eine
Ausnahme ist.»

Kontakt:

Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft (+423/236 68 71)

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 581 1/3266-7113

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