Neue Bezugsregelung für Gerichtshöfe und Kommissionen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat zwei Bericht und Anträge zur Neuregelung der Bezüge der Mitglieder der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen sollen die Entschädigungen dieser Organe den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Die nebenamtlich tätigen Richter der Kollegialgerichte sollen in Zukunft eine nach Bedeutung des Spruchkörpers abgestufte Entschädigung in Form von Präsidialpauschalen, Fallpauschalen und Sitzungsgeldern erhalten.
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