Abänderung des Arzneimittelgesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag über die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Vorlage regelt vor allem die Voraussetzungen und das Verfahren für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln in Liechtenstein durch das zentralisierte Genehmigungsverfahren, an der die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) massgeblich beteiligt ist.
Weiters wird das gegenseitige Anerkennungsverfahren von Genehmigungen an das aktuelle Prozedere der europäischen Zulassungsbehörden angepasst. Dabei werden die Genehmigungen für ein Arzneimittel in einem Mitgliedstaat von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, sofern keine schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, anerkannt.
Mit dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum wurde das EWR-Recht im Bereich der Arzneimittel umgesetzt. Das EWR-Arzneimittelgesetz schuf eine parallele Regelung zum Interkantonalen Konkordat und zu den Regelungen des Zollvertrags für das Inverkehrbringen von Heilmitteln in Liechtenstein.
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