Personalplanung der Landespolizei 2002-2007
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Bericht und Antrag betreffend die Personalplanung der Landespolizei 2002 und die Anpassung des Polizeigesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Im Gegensatz zu früheren Berichten und Anträgen wird nicht nur die in Aussicht genommene Personalplanung bei der Landespolizei dargelegt, sondern es wird explizit auch die zugrunde liegende Strategie dargestellt. Darüber hinaus ist auch ein Grobkonzept für das zukünftige Aus- und Weiterbildungswesen bei der Landespolizei Bestandteil des Berichts.
Die innere Sicherheit eines Landes ist ein hohes Gut, welches gewahrt werden muss. Das Thema Sicherheit hat vor dem Hintergrund der Ereignisse der letzten Monate (Terroranschläge in den USA, Attentat auf die Kantonsregierung in Zug etc.) wieder stark an Beachtung gewonnen und ein Grossteil der Bevölkerung ist entsprechend für dieses Thema sensibilisiert. Für die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist in Liechtenstein in erster Linie die Landespolizei zuständig. Die Aufgaben der Landespolizei sind in den letzten Jahren enorm gewachsen; sie sind vielfältiger und anspruchsvoller geworden.
Neben den traditionellen Aufgaben aus dem Verkehrs- und Kriminalbereich haben aufgrund des internationalen Drucks auf den Finanzplatz Liechtenstein vor allem der Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit und Deliktsermittlung (z.B. Interpol) stark an Bedeutung gewonnen. Zudem werden vermehrt auch landesintern neue Ansprüche an die Landespolizei gestellt (Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit, umfassende Verkehrsinstruktionen für Kinder und Schüler, zusätzliche Sicherheitsdispositive z.B. im Rahmen von internationalen Sportveranstaltungen etc.). Zur Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben und neuen Herausforderungen müssen der Landespolizei ausreichend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für praktisch alle Aufgabenbereiche der Landespolizei.
Durch die Darlegung der der Personalplanung zugrunde liegenden Strategie und durch das Konzept einer zukünftigen Aus- und Weiterbildung bei der Landespolizei werden zwei zentrale Probleme der Vergangenheit aktiv einer Lösung zugeführt: Im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission betreffend die Liechtensteinische Landespolizei und der damit zusammenhängenden Landtagsdebatte wurde nämlich festgestellt, dass chronischer Personalmangel in den 90er Jahren sowie eine fehlende Strategie im Bereich der fachlichen Weiterbildung und Qualifikation unter anderem Hauptursachen waren, welche zu den andauernden Problemen bei der Landespolizei geführt haben.
Gleichzeitig wird eine Anpassung des Polizeigesetzes vorgeschlagen. Aufgrund der Begrenztheit des inländischen Arbeitsmarktes und der mangelnden Verfügbarkeit von Spezialisten soll bei der Indienstnahme von Polizisten ausnahmsweise in begründeten Fällen mit Zustimmung des Landtags auf die Bedingung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft verzichtet werden können. Dies insbesondere dann, wenn für die Ausübung von Spezialfunktionen ausgebildete Spezialisten in Liechtenstein nicht verfügbar sind.
Regierungsrat Alois Ospelt zu dem Bericht: "Der von der Regierung vorgeschlagene Bericht ist als Teil eines Massnahmenpaketes zu sehen, mit welchem ein substantieller Beitrag zur Stärkung der Landespolizei von innen heraus und zur Verbesserung der inneren Sicherheit des Landes geleistet werden kann."
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