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Fürstentum Liechtenstein

Schaffung eines Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen

Vaduz (ots)

Liechtenstein weist einen sehr liberalen und
attraktiven Gesundheitsmarkt auf. Die Gesundheitsversorgung ist auf
einem hohen Stand. Dies spiegelt sich auch in den Kosten des
Gesundheitswesens wider. Die direkten Arztkosten sind von 1996 bis
2000 um über 30 % gestiegen. Dieser Kostenanstieg muss vorwiegend
damit in Verbindung gebracht werden, dass von 1996 bis Mitte 2001 die
Anzahl der in Liechtenstein konzessionierten Ärzte um rund 70 % auf
56 Ärzte gestiegen ist. Die Ärztedichte ist im Vergleich mit
benachbarten Staaten sehr hoch. Seit Mitte dieses Jahres mussten von
der Sanitätskommission bereits rund 12 neue Zusicherungen bzw.
Konzessionen an neue Ärzte erteilt werden, da die fachspezifischen
Voraussetzungen gemäss Sanitätsgesetz erfüllt waren. Rund 15
Konzessionsgesuche sind derzeit noch hängig, wobei täglich neue
Gesuche bei der Sanitätskommission eintreffen. Würde die
Sanitätskommission diese Konzessionen erteilen, so hätte
Liechtenstein innerhalb eines Jahres eine Zunahme der Anzahl tätiger
Ärzte um über 50 % zu verzeichnen. Dies wäre mit enormen und
unerträglichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen verbunden.
Aufgrund der geltenden Rechtslage hat die Sanitätskommission keine
Möglichkeit, die Konzessionsgesuche abzulehnen, wenn die
fachspezifischen Voraussetzungen gemäss Sanitätsgesetz erfüllt
werden. Es müssen daher Massnahmen geprüft werden, um entsprechende
Möglichkeiten zu schaffen. Hierfür sind jedoch umfassende
Gesetzesreformen notwendig, welche den für die vorliegende
Problemlösung notwendigen Zeithorizont übersteigen würden. Es sind
Sofortmassnahmen erforderlich.
Die Regierung hat daher anlässlich ihrer Sitzung vom 20. November
2001 einen Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Schaffung
eines Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen
beschlossen. Das Gesetz soll der Erhaltung eines ausgewogenen
Gesundheitssystems dienen und bezweckt insbesondere die Eindämmung
der anhaltenden Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Es soll als
Sofortmassnahme mit diesem Gesetz ein befristeter Zulassungsstopp für
Ärztinnen und Ärzte in Liechtenstein bis Ende Juni 2003 eingeführt
werden. In dieser Zeit werden die erforderlichen Gesetzesreformen an
die Hand genommen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li

Nr. 591

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