Schaffung eines Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen
Vaduz (ots)
Liechtenstein weist einen sehr liberalen und attraktiven Gesundheitsmarkt auf. Die Gesundheitsversorgung ist auf einem hohen Stand. Dies spiegelt sich auch in den Kosten des Gesundheitswesens wider. Die direkten Arztkosten sind von 1996 bis 2000 um über 30 % gestiegen. Dieser Kostenanstieg muss vorwiegend damit in Verbindung gebracht werden, dass von 1996 bis Mitte 2001 die Anzahl der in Liechtenstein konzessionierten Ärzte um rund 70 % auf 56 Ärzte gestiegen ist. Die Ärztedichte ist im Vergleich mit benachbarten Staaten sehr hoch. Seit Mitte dieses Jahres mussten von der Sanitätskommission bereits rund 12 neue Zusicherungen bzw. Konzessionen an neue Ärzte erteilt werden, da die fachspezifischen Voraussetzungen gemäss Sanitätsgesetz erfüllt waren. Rund 15 Konzessionsgesuche sind derzeit noch hängig, wobei täglich neue Gesuche bei der Sanitätskommission eintreffen. Würde die Sanitätskommission diese Konzessionen erteilen, so hätte Liechtenstein innerhalb eines Jahres eine Zunahme der Anzahl tätiger Ärzte um über 50 % zu verzeichnen. Dies wäre mit enormen und unerträglichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen verbunden.
Aufgrund der geltenden Rechtslage hat die Sanitätskommission keine Möglichkeit, die Konzessionsgesuche abzulehnen, wenn die fachspezifischen Voraussetzungen gemäss Sanitätsgesetz erfüllt werden. Es müssen daher Massnahmen geprüft werden, um entsprechende Möglichkeiten zu schaffen. Hierfür sind jedoch umfassende Gesetzesreformen notwendig, welche den für die vorliegende Problemlösung notwendigen Zeithorizont übersteigen würden. Es sind Sofortmassnahmen erforderlich.
Die Regierung hat daher anlässlich ihrer Sitzung vom 20. November 2001 einen Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über befristete Sofortmassnahmen im Gesundheitswesen beschlossen. Das Gesetz soll der Erhaltung eines ausgewogenen Gesundheitssystems dienen und bezweckt insbesondere die Eindämmung der anhaltenden Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Es soll als Sofortmassnahme mit diesem Gesetz ein befristeter Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte in Liechtenstein bis Ende Juni 2003 eingeführt werden. In dieser Zeit werden die erforderlichen Gesetzesreformen an die Hand genommen.
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