Vernehmlassungsbericht zum Agrarpaket 2001 verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. Dezember den Vernehmlassungsbericht zum Agrarpaket 2001 genehmigt und in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende März 2002. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Im Zuge des Agrarpaketes 2001 werden Regelungen in verschiedenen Bereichen der Agrarpolitik angepasst, was auch im Einklang mit der schweizerischen Agrarpolitik 2002 steht. Um die Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Landwirtschaft im Vergleich zur Schweiz zu sichern und das Regelungsgefälle zur Schweiz abzubauen sollen die schweizerischen Regelungen weitgehend übernommen werden. Es besteht aber auch aufgrund eigener Bedürfnisse der liechtensteinischen Landwirtschaft Handlungsbedarf.
Mit dem Agrarpaket 2001 trägt die Regierung Hasler den bereits seit Jahren vorgebrachten Anliegen der liechtensteinischen Landwirte Rechnung. «Es freut mich, dass es uns gelungen ist, diese schwierige Materie noch vor Weihnachten abzuschliessen und damit den Weg zur Sicherung der Zukunft der liechtensteinischen Bauern zu bereiten,» meinte der für Landwirtschaft zuständige Regierungsrat Alois Ospelt in der heutigen Medienorientierung.
Wichtig und erwähnenswert ist die möglichst rasch geplante Umsetzung des Agrarpaketes 2001, das im Rahmen der Interpellationsbeantwortung vom 1. April 2000 bereits angekündigt worden war. Viele der im Agrarpaket 2001 enthaltenen Massnahmen sind unbestritten und werden von den liechtensteinischen Landwirten schon seit längerem erwartet. Um die Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Landwirte im gemeinsamen schweizerisch-liechtensteinischen Markt zu schützen, aber auch im Hinblick auf gesamteuropäische agrarpolitische Tendenzen, ist eine möglichst schnelle Umsetzung des Agrarpaketes 2001 geboten.
Im Rahmen des Agrarpaketes 2001 sollen folgende Gesetze angepasst und abgeändert werden:
-Gesetz über einkommensverbessernde Direktzahlungen in der Landwirtschaft (Direktzahlungsgesetz);
-Gesetz über die Abgeltung ökologischer und tiergerechter Leistungen in der Landwirtschaft (Abgeltungsgesetz);
-Gesetz über die Förderung der Alpwirtschaft (Alpwirtschaftsgesetz);
-Gesetz über die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft (FILG);
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