Versicherungsabkommen Liechtenstein-Schweiz hat sich bewährt
Vaduz (ots)
Liechtensteinische Versicherungsunternehmen können gleich wie in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) auch in der Schweiz ohne grössere administrative Hindernisse tätig sein. Umgekehrt haben auch schweizerische Versicherungsunternehmen Zugang zum liechtensteinischen Versicherungsmarkt. Möglich macht's das Versicherungsabkommen, das seit 5 Jahren in Kraft ist. Das Abkommen funktioniert gut; 9 Liechtensteinische Versicherer sind in der Schweiz tätig; 47 Versicherer aus der Schweiz in Liechtenstein. Die beiden Länder haben beschlossen, die EG-Besucherschutzrichtlinie (2000/26/EG) gegenseitig anzuwenden, welche die Entschädigung von Opfern eines Verkehrsunfalls erleichtern will.
Dennoch hat die Gemischte Kommission an ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2001 in Vaduz das Versicherungsabkommen angepasst. Mit den rein formellen Änderungen werden Lücken geschlossen, Unklarheiten beseitigt und der Anhang neu nummeriert. Nicht geändert wurde hingegen der Inhalt des Abkommens: der freie Verkehr von Versicherungsdienstleistungen nach dem Prinzip der Einheitslizenz und der Sitzlandaufsicht (analog der EG-Regelung).
Ferner hat die Gemischte Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2002 festgelegt. Wichtigstes Thema wird dabei die Umsetzung der EG-Besucherschutzrichtlinie sein, die Anfang 2003 in den Staaten des EWR angewendet wird. Die notwendigen Gesetzesrevisionen sollen im nächsten Jahr durchgeführt werden.
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