Verordnung über das Gerichtspraktikum erlassen
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Januar 2002 die Verordnung über das Gerichtspraktikum genehmigt. In der Verordnung werden die Zulassung und die Ausgestaltung des Gerichtspraktikums sowie die Rechte und Pflichten der Rechtspraktikanten beim Liechtensteinischen Landgericht geregelt.
Das Gerichtspraktikum wird für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung vorausgesetzt. Nachdem in der Vergangenheit keine verbindlichen Regelungen über das Ausbildungsprogramm eines Gerichtspraktikanten bestanden, wird mit der neuen Verordnung erstmals eine verbindliche Handhabe des Gerichtspraktikums zur Verfügung gestellt. Dem Landrichterkollegium wird dabei im Rahmen der Verordnungsbestimmungen die Kompetenz eingeräumt, interne Richtlinien für die Ausbildung und die Zuteilung der Gerichtspraktikanten zu erlassen. Ebenso wird mit der Verordnung eine koordinierte Zulassung von Gerichtspraktikanten gewährleistet.
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