Raumplanung. Die Chance Liechtensteins
Vaduz (ots)
Brauchen wir ein neues Gesetz zur Raumplanung? Genügen nicht die Ortsplanungen der Gemeinden?
Das geltende Baugesetz aus dem Jahre 1947 regelt zwar in Grundzügen die Ortsplanung der Gemeinden, die Ziele und Grundsätze der Ortsplanung dagegen sind nur ungenügend festgelegt. Völlig fehlt der Koordinationsauftrag und die Verpflichtung des Landes zur übergeordneten und grenzübergreifenden Raumplanung.
Ein neues Planungsgesetz ist deshalb notwendig; es schafft mehr Rechtssicherheit, einen grösseren Handlungsspielraum und definiert die Verantwortlichkeiten, insbesondere auch die des Staates. Und das Gesetz ist notwendig, damit der Staat die raumplanerischen Instrumente erhält, mit denen er die Ortsplanungen unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede auch koordinieren kann. Landesplanung ist nämlich mehr als die Summe von elf Ortsplanungen. Wenn sich die Gemeinden erfolgreich weiterentwickeln wollen, wenn sich das Land den heutigen und künftigen Bedürfnissen raumgerecht anpassen will, ist ein entsprechendes Gesetz zur Raumplanung zwingend. Die Planungsartikel des bestehenden Baugesetzes genügen nicht mehr
Denn: Verkehr, Energie, Infrastrukturen und Versorgung, Landwirtschaft, Schutz der Gewässer, des Grundwassers und der Umwelt verlangen eine überörtliche Koordination und Planung. Orts- und Landesplanung müssen sich aber auch auf ein zeitgemässes Planungsgesetz stützen können. Nur so ist auch eine regionale und nationale Planung letztlich möglich.
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