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Fürstentum Liechtenstein

Raumplanung. Die Chance Liechtensteins

Vaduz (ots)

Brauchen wir ein neues Gesetz zur Raumplanung? Genügen nicht die
Ortsplanungen der Gemeinden?
Das geltende Baugesetz aus dem Jahre 1947 regelt
zwar in Grundzügen die Ortsplanung der Gemeinden, die Ziele und
Grundsätze der Ortsplanung dagegen sind nur ungenügend festgelegt.
Völlig fehlt der Koordinationsauftrag und die Verpflichtung des
Landes zur übergeordneten und grenzübergreifenden Raumplanung.
Ein neues Planungsgesetz ist deshalb notwendig; es schafft mehr
Rechtssicherheit, einen grösseren Handlungsspielraum und definiert
die Verantwortlichkeiten, insbesondere auch die des Staates. Und das
Gesetz ist notwendig, damit der Staat die raumplanerischen
Instrumente erhält, mit denen er die Ortsplanungen unter
Berücksichtigung der regionalen Unterschiede auch koordinieren kann.
Landesplanung ist nämlich mehr als die Summe von elf Ortsplanungen.
Wenn sich die Gemeinden erfolgreich weiterentwickeln wollen, wenn
sich das Land den heutigen und künftigen Bedürfnissen raumgerecht
anpassen will, ist ein entsprechendes Gesetz zur Raumplanung
zwingend. Die Planungsartikel des bestehenden Baugesetzes genügen
nicht mehr
Denn: Verkehr, Energie, Infrastrukturen und Versorgung,
Landwirtschaft, Schutz der Gewässer, des Grundwassers und der Umwelt
verlangen eine überörtliche Koordination und Planung. Orts- und
Landesplanung müssen sich aber auch auf ein zeitgemässes
Planungsgesetz stützen können. Nur so ist auch eine regionale und
nationale Planung letztlich möglich.

Kontakt:

Ressort:
Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt

Sachbearbeitung:
Stabsstelle für Landesplanung
Tel. +423/236'64'71

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 28

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