EU-Gleichstellungsprogramms (2001-2005):
Vaduz (ots)
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema «Vereinbarkeit von Familie und Beruf»
Förderkriterien
Die Vorschläge müssen sich mit dem Thema «Vereinbarkeit von Familie und Beruf» auseinandersetzen und grenzüberschreitenden Charakter haben, d.h. Zusammenarbeit von Organisationen aus mindestens drei verschiedenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, Island und Liechtenstein).
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger, die über eine angemessene Qualifikation und/oder Erfahrung verfügen und ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedstaaten und Norwegen, Island, Liechtenstein) haben, wie Sozialpartner, insbesondere gemeinsame Vorschläge von Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenverbänden, Nichtregierungsorganisationen, insbesondere Frauenverbände, lokale und regionale Behörden.
Eingabefrist für Projekte 15. April 2002
Ansprechpartnerin in Liechtenstein Bernadette Kubik-Risch, Gleichstellungsbüro, Aeulestrasse 51, 9490 Vaduz, Tel. +423/236'6060, Fax: +423/236'6560, E-Mail: bernadette.kubik-risch@gsb.llv.li
Infoline der Europäischen Kommission: +32/2/296'6599. Der Antrag für die Ausschreibung sowie ein Leitfaden über Regeln und Verfahren sind zu finden im Internet: http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/index_de.htm
Kontakt:
Sachbearbeitung:
Stabsstelle EWR
Tel. +423/236'60'37
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 29