Raumplanung. Die Chance Liechtensteins
Vaduz (ots)
Öffentliches Interesse
Jede staatliche und gemeindliche Tätigkeit muss sich auf ein öffentliches Interesse stützen. Dies gilt auch für die Raumplanung. Als öffentliche Aufgabe muss die Raumplanung darauf achten, dass all ihre Planungen und Massnahmen vom öffentlichen Interesse geleitet sind. Wichtig ist deshalb, dass ein Raumplanungsgesetz breit abgestützt ist, durch den Landtag, die Regierung, die politischen Kräfte im Land. Weil das öffentliche bzw. Allgemeininteresse politisch definiert und legitimiert wurde, steht es aufgrund der Rechtslage und der Verfassungsmässigkeit über dem Privatinteresse. Planungsmassnahmen können insbesonders im Bereich der Raumplanung mit dem Privatinteresse kollidieren, wenn auch das Privatinteresse durchaus rechtmässig und legitim sein kann. Beispielsweise besteht immer ein Anspruch drauf, in einer baureifen Bauzone auch bauen zu können.
Im Konfliktfall mit privaten Interessen überwiegt aber das öffentliche Interesse. Diese Interessens- und Werteabwägung obliegt den Behörden. Es ist eine der vornehmsten Aufgaben der demokratisch legitimierten Behörden, dass das öffentliche Interesse geschützt, erhalten und weiterentwickelt wird. Verantwortung in der Raumplanung heisst daher auch, privaten Wünschen oder Druckversuchen zu widerstehen, sofern das öffentliche Interesse tangiert wird. Denn nicht nur die Raumplanung liegt in einem sehr starken öffentlichen Interesse, sondern ebenso die Einhaltung der Rechts- und Gesetzmässigkeit.
Verkehr, Freiraum und Belastung
Die Mobilität und der daraus entstehende Verkehr ist mehr denn je Teil des sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Nicht nur in Liechtenstein. Die Freiheit zur freien Wahl des Verkehrsmittels ist Teil einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Der motorisierte Individualverkehr und der Strassentransport wird aber auch in unserem Land zunehmend zu einer Belastung. Er gefährdet die Sicherheit der Menschen, er belastet die Umwelt und erzeugt Lärm, beansprucht sehr viel Platz, reduziert den Landschafts- und Siedlungsraum.
Unsere Gesellschaft ist in der Verkehrspolitik sehr gespalten: fast jeder fährt Auto, will schnelle und breite Strassen, genügend Parkraum und geringe Kosten. Fast jeder schimpft aber über den Lärm, ärgert sich über zu wenig Parkplätze, ist gegen neue Strassen oder Behinderungen im Verkehr.
Raumplanung kann diese Verkehrsproblematik allein nicht lösen. Die Ortsplanung und die Landesplanung können aber massgeblich dazu beitragen, dass ein räumlich und umweltmässig vertretbares Verkehrssystem (Gesamtverkehr) diskutiert und demokratisch festgelegt wird. Die Schaffung von Fuss- und Radwegnetzen insbesonders auch für den Berufsverkehr, die Schaffung von verkehrsfreien oder verkehrsberuhigten Zonen (Beispiel Städtle Vaduz) oder auch die Realisierung eines Systems von Parkhäusern oder die Festlegung von Trassen für künftige Verkehrsentwicklungen sind raumplanerische Massnahmen, die massgeblich zu einer besseren Lenkung des Verkehrs beitragen. Voraussetzung ist jedoch, dass ein starker politischer Wille und ein Gesamtverkehrskonzept für das Land wie auch einzeln für die Gemeinden entwickelt, demokratisch legitimiert und schliesslich auch sukzessive realisiert wird. Deshalb ist die Information und die Diskussion mit der Bevölkerung eine wesentliche Voraussetzung dafür, um auch unbequeme Elemente dieses Verkehrskonzeptes im Interesse der Allgemeinheit auch verwirklichen zu können.
Kontakt:
Ressort: Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Stabsstelle für Landesplanung (+423/236 64 71)
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 43