Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Totalrevision des Muster- und Modellgesetzes (neu Designgesetz) und zur Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Totalrevision ist es, einen zeitgemässen Designschutz zu ermöglichen, der den veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung trägt und die über Jahre von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf Gesetzesstufe verankert.
Liechtenstein ist Mitglied verschiedener internationaler Abkommen auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts im Allgemeinen und des Designrechts im Besondern. Obwohl deren Überarbeitung jeweils zu vereinzelten Anpassungen des liechtensteinischen Designrechts führte, genügt es den Anforderungen einer modernen Wirtschaft nicht mehr vollauf. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich seit Erlass des geltenden Muster- und Modellgesetzes grundlegend geändert. Designs sind heute wichtige Marketinginstrumente, mittels derer sich die Unternehmen voneinander abzuheben vermögen.
In einem separaten Bericht und Antrag wird dem Landtag der Beitritt zum neuen Haager Musterschutz-Abkommen zur Beratung und Genehmigung vorgelegt werden.
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Nr. 55 2002/63-7622