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Fürstentum Liechtenstein

IBK-Projekt: Streptomycin in Honig

Vaduz (ots)

Rund um den Bodensee: Frühlingshonig kaum mit Streptomycin
verunreinigt
Die erste grenzüberschreitende Untersuchungskampagne
innerhalb der IBK zeigt, dass rund um den Bodensee das Verbot,
Feuerbrand mit Streptomycin zu bekämpfen, grösstenteils eingehalten
wurde, da in über 99 Prozent der untersuchten Frühlingshonige kein
Streptomycin nachgewiesen wurde.
Anlässlich der ersten gemeinsamen, grenzüberschreitenden  
Untersuchungskampagne innerhalb der Internationalen  
Bodenseekonferenz (IBK) wurden hinsichtlich einer Kontamination  
mit Streptomycin 215 Frühlingshonige aus der Bodenseeregion  
untersucht. In lediglich zwei Proben konnte Streptomycin über der  
Bestimmungsgrenze von 5 ng/g nachgewiesen werden. Es darf somit  
der Schluss gezogen werden, dass das Verbot des Einsatzes von  
Plantomycin zur Bekämpfung des Feuerbrandes grossmehrheitlich  
eingehalten wurde. Eine schleichende Versorgung der Bevölkerung  
mit Streptomycin durch den Verzehr einheimischer Frühjahrshonige  
des Jahres 2001 kann ausgeschlossen werden. Die  
Untersuchungsaktion stand unter der Federführung des Kantonalen  
Amtes für Lebensmittelkontrolle (KAL) St. Gallen.
Der Anstoss zum Projekt ging im Januar von der Kommission  
Gesundheit der IBK aus, in der alle an den Bodensee grenzenden  
Bundesländer, Kantone und das Fürstentum Liechtenstein vertreten  
sind. Hintergrund war die Ausbreitung des Feuerbrandes und dessen  
Bekämpfung mit Plantomycin, einem Behandlungsmittel, dass das  
Antibiotikum Streptomycin als Wirkstoff enthält. Bei der  
Anwendung von Streptomycin werden die Blüten befallener  
Fruchtbäume besprüht. Bienen holen den Nektar der Blüten und  
bringen durch die Berührung Streptomycin in den Honig. Somit ist  
der Frühlingshonig wesentlich von dieser Problematik betroffen.  
Im Laufe des Frühlings dieses Jahres zeigte es sich, dass in der  
Bodenseeregion nur vereinzelt Feuerbrandbefallstage zu  
verzeichnen waren. Daher war abzusehen, dass wohl nur wenige mit  
Streptomycin kontaminierte Honige gefunden würden.
Während in der Schweiz Streptomycin zur Bekämpfung des  
Feuerbrandes nie erlaubt wurde, war die Behandlung in Deutschland  
im letzten Jahr erlaubt. Dieses Jahr war die Anwendung in allen  
am Projekt beteiligten Ländern untersagt. Für die  
lebensmittelrechtliche Beurteilung kontaminierter Honige gelten  
in den beteiligten Ländern unterschiedliche Höchstmengen zwischen  
20 bis 50 ng/g. Ziel der Aktion war, eine Bestandsaufnahme über  
die Streptomycinkontamination von Frühjahrshonigen aus den an den  
Bodensee grenzenden Gebieten zu erhalten. Insbesondere sollten  
Honige aus dem Produktionsgebiet von Obstanlagen mit einem  
Streptomycingehalt über dem geltenden Höchstwert erfasst werden.
Am 4. April 2001 trafen sich Vertreter und Vertreterinnen der  
beteiligten Überwachungsämter und Laboratorien zu einer  
Koordinations- und Startsitzung in St. Gallen. Ausser Bayern  
waren alle IBK-Mitglieder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  
der Lebensmittelüberwachung vertreten.
Guter einheimischer Honig 
   Aus dem Fürstentum Liechtenstein wurden im Rahmen der IBK- 
Untersuchungskampagne 15 Frühlingshonige untersucht. Bei keiner  
Probe konnte Streptomycin nachgewiesen werden. Die gleiche  
erfreuliche Situation bot sich in St. Gallen (59 Proben), in  
beiden Appenzell (9 Proben), Baden-Württemberg (7 Proben), Glarus  
(2 Proben), Schaffhausen (10 Proben), Thurgau (47 Proben) und  
Zürich (26 Proben). Streptomycin über der Bestimmungsgrenze von 5  
ng/g wurde in einem Honig (8 ng/g) aus Graubünden (11 Proben)  
gefunden. Bei den 29 in Vorarlberg erhobenen Proben lag ebenfalls  
einer mit 40 ng/g über der Bestimmungsgrenze. Für diese zwei  
positiven Proben sollen nun auf dem lnspektionsweg mögliche  
Kontaminationsmöglichkeiten abgeklärt werden. Es ist aber  
festzuhalten, dass keiner der 215 untersuchten Frühlingshonige  
den im betreffenden Land geltenden Höchstwert überschreitet.

Kontakt:

Auskunft für das Fürstentum Liechtenstein erteilt:
Dr. Peter Malin, Tel. 00423 / 236 73 11;
E-Mail: peter.malin@alk.llv.li;
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen

Weitergehende Informationen erteilen für die Ostschweiz:
St. Gallen: Kantonschemiker, Dr. Hans-Rudolf Hunziker,
Tel. 071 / 229 28 00; E-Mail: hans-rudolf.hunziker@gd-kal.sg.ch
Leiter Abteilung Chemie, Dr. Pius Kölbener, Tel. 071 / 229 28 50
E-Mail: pius.kölbener@gd-kal.sg.ch
Beide Appenzell, Glarus und Schaffhausen:
Kantonschemiker, Dr. Roger Biedermann, Tel. 052/632 74 80;
E-Mail: roger.bidermann@ktsh.ch
Thurgau: Kantonschemiker, Dr. Hans Guggisberg, Tel. 052/724 22 64
E-Mail: hans.guggisberg@kttg.ch
Zürich: Kantonschemiker, Dr. Rolf Etter, Tel. 01/252 56 54
E-Mail: rolf.etter@klzh.ch
Graubünden: Kantonschemiker, Dr. Otmar Deflorin, Tel. 081/257 26 80
E-Mail: info@klgr.gr.ch

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 537

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