Neuregelung im Arbeitsvertragsrecht
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht/ Betriebsübergang) zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Gesetzesvorlage ist die Umsetzung der Richtlinie 98/50/EWR, welche die Überarbeitung der Richtlinie 77/187/EWG darstellt. Mit der Richtlinie 77/187/EWG wird auf eine Harmonisierung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Wahrung der Ansprüche und Rechte der Arbeitnehmer hingewirkt. Verkäufer und Erwerber werden aufgefordert, bei einem Übergang eines Unternehmens oder Betriebes die Vertreter der Arbeitnehmer rechtzeitig zu unterrichten und anzuhören.
Infolge der Fortentwicklung des EWR-Arbeitsrechts durch die Richtlinie 98/50/EG erfährt diese Richtlinie verschiedene Änderungen und Ergänzungen. Diese Änderungen haben zur Folge, dass das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (AGBG) im Kapitel über das Einzelarbeitsvertragsrecht (§1173a) zu ändern ist.
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Nr. 72 2002/886-6411