Finanzplatz Liechtenstein: Bankenkommission unterstützt Reformprozess
Vaduz (ots)
Regierungschef Otmar Hasler diskutierte in einer offenen Aussprache mit der Liechtensteinischen Bankenkommission die im Jahresbericht geäusserte Kritik an der Regierung. Die Bankenkommission unterstütze ausdrücklich die Bemühungen der Regierung um einen sicheren und attraktiven Finanzplatz und habe nicht zuletzt aus diesem Grund im Jahresbericht bewusst auch kritische Fragen angesprochen. Verschiedene Kritikpunkte des Jahresberichtes konnten im Gespräch mit dem Regierungschef ausgeräumt werden.
«Wir tragen die verschärften Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität vollumfänglich mit», stellte Fritz Bühler als Präsident der Bankenkommission klar. Um in diesem Prozess die bestmögliche Unterstützung der Bankenkommission zu gewährleisten, sei er mit Regierungschef Otmar Hasler deshalb übereingekommen, dass Regierung und Bankenkommission in Zukunft vermehrt direkt kommunizieren werden. Die Bankenkommission räumte gleichzeitig ein, dass im persönlichen Gespräch mit dem Regierungschef der Vorwurf des Nichteinbezugs von Amtsstellen in den FATF-Prozess ausgeräumt werden konnte. Durch die Schaffung der Stabsstelle für Sorgfaltspflichten unter der Leitung von Daniel Thelesklaf im Oktober 2001 war die Zuständigkeit für den FATF-Prozess vom Amt für Finanzdienstleistungen auf die Stabsstelle für Sorgfaltpflichten übergegangen. Die Bankenkommission stellte nun fest, dass die zuständigen Amtsstellen, die Justiz und die massgebenden Wirtschaftsverbände in die Vorbereitung und Durchführung der beiden Besuche der FATF-Delegation sehr wohl einbezogen gewesen waren. Die Zusammenarbeit zwischen diesen Stellen funktionierte sehr gut, wie die Bankenkommission aufgrund der Ausführungen des Regierungschefs feststellen konnte.
Ein weiterer Vorwurf der Bankenkommission im Jahresbericht betraf die unzureichende Erfüllung der Forderungen des Amtes für Finanzdienstleistungen nach zusätzlichem Personal. Die Bankenkommission hält daran fest, dass sie auch nach der Aufteilung der Aufsichtsaufgaben und der kürzlichen Einstellung von zwei neuen Mitarbeitern den Personalbestand des Amtes für Finanzdienstleistungen als nicht optimal erachtet. Dies habe allerdings nichts mit den Aufgaben betreffend Sorgfaltspflicht oder Geldwäscherei zu tun, sondern betreffe die übrigen Aufsichtsaufgaben im Bereich der Banken, Finanzgesellschaften und Fonds. Dass der Personalbestand im Bereich der Kontrolle des Finanzplatzes zur Verhinderung von Kriminalität in den beiden vergangenen Jahren massiv erhöht worden ist, anerkennt die Bankenkommission. Neben der Schaffung der Stabsstelle für Sorgfaltspflichten und der Stabsstelle FIU hat es massive Personalaufstockungen bei der Landespolizei, der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht gegeben.
Die Bankenkommission ist gemäss Bankengesetz als beratendes Organ der Regierung zur Beaufsichtigung der Banken und Finanzgesellschaften tätig. Sie befasst sich dabei mit grundsätzlichen Fragen der Bankenaufsicht und arbeitet mit dem Amt für Finanzdienstleistungen zusammen. «Die Bankenkommission wird allfällige Kritikpunkte in Zukunft direkt mit mir besprechen. Ich werde andererseits die Bankenkommission noch stärker in den Meinungsbildungsprozess integrieren. Wir müssen gemeinsam zielgerichtet vorgehen, um die bisherigen Massnahmen und Erfolge Liechtensteins in der Bekämpfung der Geldwäscherei und des organisierten Verbrechens, die ja international gewürdigt wurden, auch in Zukunft weiterzuführen», betonte der Regierungschef abschliessend.
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