Raumplanung. Die Chance Liechtensteins
Vaduz (ots)
Die Landwirtschaft sichern und erhalten
Der verbliebene landwirtschaftliche Boden in Liechtenstein ist geschützt. Der Landtag hat am 25. März 1992 mit dem Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens festgelegt, dass die verbliebenen landwirtschaftlichen Produktionsflächen auf Dauer zu erhalten sind. In den vorangegangenen 50 Jahren ist die landwirtschaftliche Fläche drastisch reduziert worden. Bauzonen, Sport- und Erholungsanlagen beanspruchten unwiederbringlich landwirtschaftliche Flächen. Kommt hinzu, dass ein nicht unerheblicher Teil der heute noch landwirtschaftlich genutzten und besonders guten Böden in Bauzonen liegen. Gemäss Berechnungen des Landwirtschaftsamtes kann auf den ausserhalb der Bauzonen gelegenen zonenrechtlich geschützten Landwirtschaftsflächen gegenwärtig noch rund die Hälfte der Nahrung, die die Bevölkerung im Notfall brauchen würde, produziert werden. Es entspricht auch aus dieser Sicht einem Gebot der Vernunft und der Verantwortung, mit einer klugen Siedlungsentwicklungspolitik die vorhandenen Bauzonenreserven sinnvoll zu nutzen. Erst wenn diese Bauzonen weitgehend genutzt sind, soll und darf künftig über eine Bauzo- nenerweiterung diskutiert und entschieden werden.
Die Landwirtschaftsflächen sind also dauerhaft der Landwirtschaft zu erhalten. Das ist im Interesse der gesamten Bevölkerung. Denn heute sind wir bei den Nahrungsmitteln praktisch vollständig vom Ausland abhängig. Dank Nahrungsmitteln aus dem nahen und fernen Ausland sind wir bestens versorgt, während ein grosser Teil der Weltbevölkerung hungert oder gar verhungert. Eine Notsituation ist aber nie ganz auszuschliessen. Eine minimale Grundversorgung ist demzufolge notwendig und liegt in der Verantwortung des Staates und der Gemeinden: Vorsorge ist klug und zumutbar. Im Ernstfall werden wir froh sein, auf «Erdäpfel und Riebel» zurückgreifen zu können. Sorgsamer Umgang mit dem Landwirtschaftsboden ist auch eine Chance für unsere Zukunft.
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