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Fürstentum Liechtenstein

Raumplanung. Die Chance Liechtensteins

Vaduz (ots)

Die Landwirtschaft sichern und erhalten
Der verbliebene landwirtschaftliche
Boden in Liechtenstein ist geschützt. Der Landtag hat am 25. März  
1992 mit dem Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des  
landwirtschaftlich nutzbaren Bodens festgelegt, dass die  
verbliebenen landwirtschaftlichen Produktionsflächen auf Dauer zu  
erhalten sind. In den vorangegangenen 50 Jahren ist die  
landwirtschaftliche Fläche drastisch reduziert worden. Bauzonen,  
Sport- und Erholungsanlagen beanspruchten unwiederbringlich  
landwirtschaftliche Flächen. Kommt hinzu, dass ein nicht  
unerheblicher Teil der heute noch landwirtschaftlich genutzten  
und besonders guten Böden in Bauzonen liegen. Gemäss Berechnungen  
des Landwirtschaftsamtes kann auf den ausserhalb der Bauzonen  
gelegenen zonenrechtlich geschützten Landwirtschaftsflächen  
gegenwärtig noch rund die Hälfte der Nahrung, die die Bevölkerung  
im Notfall brauchen würde, produziert werden. Es entspricht auch  
aus dieser Sicht einem Gebot der Vernunft und der Verantwortung,  
mit einer klugen Siedlungsentwicklungspolitik die vorhandenen  
Bauzonenreserven sinnvoll zu nutzen. Erst wenn diese Bauzonen  
weitgehend genutzt sind, soll und darf künftig über eine Bauzo- 
nenerweiterung diskutiert und entschieden werden.
Die Landwirtschaftsflächen sind also dauerhaft der  
Landwirtschaft zu erhalten. Das ist im Interesse der gesamten  
Bevölkerung. Denn heute sind wir bei den Nahrungsmitteln  
praktisch vollständig vom Ausland abhängig. Dank Nahrungsmitteln  
aus dem nahen und fernen Ausland sind wir bestens versorgt,  
während ein grosser Teil der Weltbevölkerung hungert oder gar  
verhungert. Eine Notsituation ist aber nie ganz auszuschliessen.  
Eine minimale Grundversorgung ist demzufolge notwendig und liegt  
in der Verantwortung des Staates und der Gemeinden: Vorsorge ist  
klug und zumutbar. Im Ernstfall werden wir froh sein, auf  
«Erdäpfel und Riebel» zurückgreifen zu können. Sorgsamer Umgang  
mit dem Landwirtschaftsboden ist auch eine Chance für unsere  
Zukunft.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax: +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li

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