Ausserhäusliche Pflegeverhältnisse - Stellungnahme zum Jugendgesetz
Vaduz (ots)
Die Regierung hat eine Stellungnahme zu den bei der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Jugendgesetzes aufgeworfenen Fragen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesvorlage befasst sich mit den ausserhäuslichen Pflegeverhältnissen und regelt die Meldepflicht und die Beaufsichtigung von privaten Pflegeverhältnissen und Pflegeeinrichtungen.
Bei der Diskussion im Landtag wurde die Auffassung vertreten, dass im Gesetz klarer umschrieben sein muss wann eine Meldepflicht besteht, unter welchen Voraussetzungen Kinder gepflegt werden dürfen, welche Massnahmen ergriffen werden können und welche Kompetenzen dem Amt für Soziale Dienste zugedacht sind.
Die Regierung hat in ihrem Bericht diesen Bedenken Rechnung getragen und in der Gesetzesvorlage Bestimmungen aufgenommen, welche die Bewilligungspflicht, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung, die Aufsicht sowie die Massnahmen bei mangelhafter Betreuung regeln.
Ebenfalls zu Diskussionen im Landtag führte die Frage, welche Pflegeverhältnisse durch Privatpersonen dem Gesetz unterworfen werden sollen. Um den Bereich der Nachbarschafts- und Freundschaftshilfe vom Geltungsbereich auszunehmen wird neu Vorgeschlagen, nur private Pflegeverhältnisse dem Gesetz zu unterstellen, welche entgeltlich sind und sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten erstrecken und bei denen die monatliche Pflegedauer mindestens 40 Stunden beträgt. Zudem ist in der Gesetzesvorlage bei privaten Pflegeverhältnissen anstelle einer Meldepflicht eine Bewilligungspflicht vorgesehen.
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