Villiger und Deiss plädieren für ein Ja und zwei Nein
Bern (ots)
Finanzpolitische Abstimmungsvorlagen
Ja zur Schuldenbremse, Nein zur Initiative «Energie statt Arbeit besteuern», Nein zur Initiative für eine Kapitalgewinnsteuer: Diese Position vertraten Bundesrat Kaspar Villiger und Bundesrat Joseph Deiss heute Montag in Bern an einer Pressekonferenz zum Auftakt des Abstimmungskampfes zu den finanzpolitischen Vorlagen.
Zu insgesamt fünf Vorlagen können Volk und Stände am kommenden 2. Dezember Stellung nehmen: Zur Schuldenbremse und zu vier Volksinitiativen, von denen zwei das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und zwei das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreffen: «für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern», «für eine Kapitalgewinnsteuer», «für eine glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee» und «Solidarität schafft Sicherheit: Für einen freiwilligen Zivilen Friedensdienst».
Villiger führte einmal mehr aus, dass der Bundeshaushalt dank dem Haushaltsziel 2001, dank dem Stabilisierungsprogramm, dank angewandter Ausgabendisziplin und mit Hilfe der guten Konjunktur wieder ins Lot gebracht werden konnte. Das Traumergebnis 2000 habe aber bereits wieder zu nachlassender Haushaltsdisziplin geführt. Zahlreiche Forderungen, die je einzeln plausibel erschienen, zeitigten zusammengenommen unakzeptable Folgen; dasselbe gelte für überzogene Forderungen nach Steuersenkungen. Und dies alles zu einer Zeit, in welcher der Bund unvorhergesehen und erst noch sehr tief in die Tasche greifen muss (Folgen von Terroranschlägen, Swissair), um nachhaltige Schäden auf die Gesamtwirtschaft der Schweiz abzuwenden.
Um einen Rückfall in die Schuldenwirtschaft zu verhindern, um das gemeinsam Erreichte zu sichern und um kommenden Generationen Chancen offenzuhalten, brauche es das in der Bundesverfassung verankerte Instrument der Schuldenbremse, sagte Villiger weiter. Die Schuldenbremse sorge für eine nachhaltige Finanzpolitik zum Wohle aller und vor allem der kommenden Generationen, deren politischer Handlungsspielraum fortan nicht mehr mit hohen Schuldzinsen eingeschränkt werde. Er forderte darum Volk und Stände auf, am 2. Dezember ein Ja in die Urne zu legen.
In Bezug auf die Initiative «Energie statt Arbeit besteuern» sagte Bundesrat Joseph Deiss, die Absicht, Arbeit steuerlich zu entlasten, um die Nachfrage nach ihr zu erhöhen, und dafür das knappe Gut Energie zu besteuern, sei an und für sich eine gute Idee. Weil das Volk im letzten Jahr aber eine ähnliche Vorlage verworfen habe, wolle der Bundesrat das Anliegen erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Betracht ziehen. Die Initiative enthalte aber nicht nur eine gute Grundidee, sondern sie sei auch mit gravierenden Mängeln behaftet. So regle sie beispielsweise die Finanzierung einer möglichen Senkung des Rentenalters, ohne diese Senkung selber zu verlangen. Dann werde im Verfassungstext kein Höchstsatz für die Energiebesteuerung fixiert, so dass für Unternehmen wie Private die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen nicht absehbar seien. Auch sei es ökonomisch und ökologisch wenig sinnvoll, die Wasserkraft zu besteuern und so die wichtigsten und sauberen einheimischen Energiequellen zu verteuern. Aus all diesen Gründen empfiehlt Deiss Volk und Ständen, die Vorlage abzulehnen.
Deiss machte sodann in seinen Ausführungen zur Kapitalgewinnsteuer klar, dass die Schweiz im Unterschied zu den meisten Ländern Vermögenssteuern kennt (auf kantonaler Ebene). Diese seien einfacher zu erheben als eine Kapitalgewinnsteuer und berücksichtigten den Vermögenszuwachs, besteuerten also auch den Gewinn. Eine Kumulation beider Steuern sei auf die Dauer undenkbar, womit die neue Kapitalgewinnsteuer auf Bundesebene zu Lasten der Kantone gehen würde. Die Erhebung einer Kapitalgewinnsteuer sei enorm aufwendig, die Steuer sei börsenabhängig, fliesse darum unregelmässig und sei erst noch wenig ergiebig. Volk und Stände rief er deshalb dazu auf, Nein zu stimmen.
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