Kommissionsarbeit wird höher entschädigt
Vaduz (ots)
Die Arbeit von Kommissionen und Organen von Stiftungen soll zukünftig höher entschädigt werden. Neben der Erhöhung der Sitzungsgelder für die Kommissionsmitglieder sieht die entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung auch eine Erhöhung der Pauschalentschädigungen für die Präsidenten und Vorsitzenden von Kommissionen sowie von Organen von Anstalten und Stiftungen vor. Der Landtag hat die Regierungsvorlage am 13. Dezember 2001 in erster Lesung behandelt. Die Regierung hat nunmehr eine Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Die Sitzungsgelder für Mitglieder von Kommissionen und Stiftungsräten betrugen bisher 170 Franken für einen ganzen Tag und 120 Franken für einen halben Tag. Sie sollen neu auf 250 bzw. 150 Franken erhöht werden. Die Arbeit von Präsidenten und Vorsitzenden soll künftig mit höheren jährlichen Pauschalen abgegolten werden. Die bisherigen Pauschalen von 500 bis 1'000 Franken sollen auf 1'000 bis 20'000 Franken angehoben werden. Darin inbegriffen sind zukünftig auch die Entschädigungen für Vorbereitungs- und Ausfertigungsarbeiten. Da die Aufgabengebiete der Kommissionen unterschiedlich gross, anspruchsvoll und zeitintensiv sind, ist eine entsprechend grosse Bandbreite für die Festlegung der Pauschalentschädigungen notwendig.
In ihrer Stellungnahme zu den Fragen, die während der ersten Lesung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates aufgeworfen wurde, nimmt die Regierung auch Stellung zur Ausrichtung von abweichenden Entschädigungen an Kommissionsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland. Einerseits werden im Ausland wohnhafte Personen nur ausnahmsweise in Kommissionen und Stiftungsräte bestellt, nämlich dann wenn diese über ein spezielle Fachwissen verfügen. In diesen Fälle ist eine entsprechende Entschädigung gerechtfertigt. Bei den vielen hundert Mitgliedern von Kommissionen sowie Organen von Anstalten und Stiftungen mit Wohnsitz im Inland ist hingegen auch der Aspekt der ehrenamtlichen bzw. freiwilligen Arbeit im Dienste der Allgemeinheit mitzuberücksichtigen. An diesem System sollte nach Auffassung der Regierung auch in Zukunft festgehalten werden.
In der ursprünglichen Gesetzesvorlage hatte die Regierung vorgeschlagen, dass die Regierungsrat-Stellvertreter für Arbeitssitzungen im In- und Ausland gleich entschädigt werden wie die Mitglieder des Landtags. Anlässlich der ersten Lesung wurden Bedenken vorgebracht, wonach eine solche Lösung mit der Verfassung nicht vereinbar wäre. Die Regierung hat diesen Bedenken Rechnung getragen und ihren diesbezüglichen Vorschlag zurückgezogen. Sie ist zur Auffassung gelangt, dass es zielführender ist, die Frage der Aufgaben der Regierungsrat- Stellvertreter und deren Entschädigung im Rahmen einer zukünftigen Regierungsreform zu diskutieren.
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