Aufenthaltsbewilligungen für Lebenspartner und -partnerinnen in Liechtenstein
Vaduz (ots)
Nach einem Probelauf im vorigen Jahr ist es nun soweit: Liechtensteinische Landesangehörige mit Wohnsitz in Liechtenstein und EWR-Staatsangehörige mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in Liechtenstein können gemäss kürzlich gefasstem Grundsatzbeschluss der Regierung zu Artikel 77 Absatz 5 der geltenden Personenverkehrsverordnung um eine Aufenthaltsbewilligung für ihren/ihre Lebenspartner/Lebenspartnerin ansuchen.
Die Gesuche werden einmal pro Jahr behandelt und sind jeweils bis spätestens 31. Juli des Jahres beim Ausländer- und Passamt einzureichen. Die Regierung wird daraufhin im folgenden Monat entscheiden.
Weitere Auskünfte, insbesondere zu den zu erfüllenden Voraussetzungen, können unter der homepage des Ausländer- und Passamtes unter www.firstlink.li/apa abgerufen werden bzw. erteilt das Ausländer- und Passamt.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 189