Umsetzungsbilanz bei EWR-Richtlinien
Vaduz (ots)
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat am 16. Mai 2002 den 10. Binnenmarktanzeiger für die EFTA-Staaten (Internal Market Scoreboard EFTA States No 10) der Öffentlichkeit vorgestellt. Der halbjährlich erscheinende Binnenmarktanzeiger der EFTA-Überwachungsbehörde, welcher parallel zum Anzeiger der EU-Kommission erscheint, berichtet über die Umsetzungsbilanz des EWR-Rechts in den EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen.
Dieser Zwischenbericht berücksichtigt unter anderem die Binnenmarkt-Richtlinien, welche mit Stichtag 15. April 2002 im EWR-Abkommen enthalten waren (insgesamt 1403 Richtlinien). Ausserdem befasst sich dieser Bericht mit allen Richtlinien des EWR-Abkommens und zeigt auf, wie viele Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden.
Für Liechtenstein ergibt sich auf Grund dieser Zahlen ein Umsetzungsdefizit der Binnenmarkt-Richtlinien von 1.6 Prozent. Im Vergleich mit den 18 EWR-Staaten liegt Liechtenstein mit diesem Wert im Mittelfeld. Norwegen verzeichnet ein Umsetzungsdefizit von 0.5 Prozent, Island ein solches von 0.8 Prozent. Das durchschnittliche Umsetzungsdefizit der drei EFTA/EWR-Staaten liegt bei 1.0 Prozent, dies im Vergleich zum Defizit der EU-Staaten von 1.8 Prozent.
Die Summe der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA- Überwachungsbehörde gegenüber den 3 EFTA-Vertragsstaaten beläuft sich per 28. Februar 2002 auf 82: Norwegen 35 Fälle, Island 19 und Liechtenstein 28 Fälle.
Das Scoreboard stellt jedoch lediglich eine Momentaufnahme dar. Nicht ersichtlich sind einige Richtlinien, die in den kommenden Monaten in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden sollen. Dabei wird Liechtenstein wie bisher versuchen, seine nationalen Interessen bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen und Aufgaben werden in den Bereichen Konsumentenschutz, Telekommunikation, Arbeitnehmerschutz, Finanzdienstleistungen und auf dem Gebiet der Niederlassung von Rechtsanwälten zu bewältigen sein.
Der Zwischenbericht der EFTA-Überwachungsbehörde ist im Internet unter www.efta.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA- Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286'18'72). Fragen können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel. +423/236'60'37; mailto:eea.coordinationcenter@sewr.llv.li).
Kontakt:
Ressort:
Präsidium/Regierungschef
Otmar Hasler
Sachbearbeitung:
Stabsstelle EWR
Tel. +423/236'60'37
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 238