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Fürstentum Liechtenstein

Umsetzungsbilanz bei EWR-Richtlinien

Vaduz (ots)

Die EFTA-Überwachungsbehörde hat am 16. Mai 2002 den
10. Binnenmarktanzeiger für die EFTA-Staaten (Internal Market
Scoreboard EFTA States No 10) der Öffentlichkeit vorgestellt. Der
halbjährlich erscheinende Binnenmarktanzeiger der
EFTA-Überwachungsbehörde, welcher parallel zum Anzeiger der
EU-Kommission erscheint, berichtet über die Umsetzungsbilanz des
EWR-Rechts in den EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen.
Dieser Zwischenbericht berücksichtigt unter anderem die
Binnenmarkt-Richtlinien, welche mit Stichtag 15. April 2002 im
EWR-Abkommen enthalten waren (insgesamt 1403 Richtlinien). Ausserdem
befasst sich dieser Bericht mit allen Richtlinien des EWR-Abkommens
und zeigt auf, wie viele Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet
wurden.
Für Liechtenstein ergibt sich auf Grund dieser Zahlen ein
Umsetzungsdefizit der Binnenmarkt-Richtlinien von 1.6 Prozent. Im
Vergleich mit den 18 EWR-Staaten liegt Liechtenstein mit diesem Wert
im Mittelfeld. Norwegen verzeichnet ein Umsetzungsdefizit von 0.5
Prozent, Island ein solches von 0.8 Prozent. Das durchschnittliche
Umsetzungsdefizit der drei EFTA/EWR-Staaten liegt bei 1.0 Prozent,
dies im Vergleich zum Defizit der EU-Staaten von 1.8 Prozent.
Die Summe der offenen Vertragsverletzungsverfahren der EFTA-
Überwachungsbehörde gegenüber den 3 EFTA-Vertragsstaaten beläuft sich
per 28. Februar 2002 auf 82: Norwegen 35 Fälle, Island 19 und
Liechtenstein 28 Fälle.
Das Scoreboard stellt jedoch lediglich eine Momentaufnahme dar.
Nicht ersichtlich sind einige Richtlinien, die in den kommenden
Monaten in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden sollen. Dabei
wird Liechtenstein wie bisher versuchen, seine nationalen Interessen
bestmöglich zu wahren. Wichtige Herausforderungen und Aufgaben werden
in den Bereichen Konsumentenschutz, Telekommunikation,
Arbeitnehmerschutz, Finanzdienstleistungen und auf dem Gebiet der
Niederlassung von Rechtsanwälten zu bewältigen sein.
Der Zwischenbericht der EFTA-Überwachungsbehörde ist im Internet
unter www.efta.int einzusehen und kann direkt bei der EFTA-
Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286'18'72). Fragen
können zudem an die Stabsstelle EWR gerichtet werden (Tel.
+423/236'60'37; mailto:eea.coordinationcenter@sewr.llv.li).

Kontakt:

Ressort:
Präsidium/Regierungschef
Otmar Hasler

Sachbearbeitung:
Stabsstelle EWR
Tel. +423/236'60'37

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 238

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