Kongress der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte
Vaduz (ots)
Eine Mitteilung des Staatsgerichtshofes
Der Staatsgerichtshof hat mit einer 3-köpfigen Delegation am XII. Kongress der Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte vom 12. bis 18. Mai 2002 in Brüssel teilgenommen. Die Delegation bestand aus dem Präsidenten Harry Gstöhl und den Richtern Rony Frick und Professor Klaus Vallender.
Die Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte beruht auf einer gemeinsamen Absichtserklärung und dient dem Austausch von Erfahrungen über die Verfassungspraxis und Verfassungsgerichtssprechung in einem gesamteuropäischen Kontext, sowie dem Bestreben, zwischen den teilnehmenden Verfassungsgerichten Kontakt zu pflegen. Der Kongress findet alle 3 Jahre statt; am diesjährigen Kongress konnte die Konferenz der europäischen Verfassungsgerichte das 30-jährige Jubiläum begehen. Es nahmen insgesamt 41 Verfassungsgerichte sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Strassburg) und der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften (Luxemburg) teil. Der Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein wurde 1997 in Warschau als Vollmitglied aufgenommen, nachdem er vorher schon an drei Kongressen teilgenommen hatte.
Das Thema des XII. Kongresses betraf die Beziehung der Verfassungsgerichte und der anderen nationalen Gerichte, unter Einbezug der europäischen Gerichtshöfe; der zu diesem Problemkreis erstellte Länderbericht des Staatsgerichtshofes wurde von Professor Kley im Auftrag des Staatsgerichtshofes verfasst.
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