Personalplanung bei der Staatsanwaltschaft
Vaduz (ots)
Verschiedene nichtständige Stellen bei der Staatsanwaltschaft sollen in ständige Stellen umgewandelt werden. Dies hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 21. Mai 2002 beschlossen und einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die Regierung hat im Jahre 2000 nach einer Organisationsüberprüfung und nach massiven Problemen in der Strafrechtspflege (vor allem bei der Bearbeitung ausländischer Rechtshilfeersuchen in Strafsachen und inländischen Wirtschaftsstrafsachen) einen Leitenden Staatsanwalt und in der Folge vier weitere Staatsanwälte bestellt. Das Sekretariat der Staatsanwaltschaft wurde durch zwei befristete Anstellungen aufgestockt.
Durch diese personellen Sofortmassnahmen und die vom Leitenden Staatsanwalt veranlassten organisatorischen Verbesserungen konnten die bestehenden Missstände behoben werden. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, dass Liechtenstein von der Financial Action Task Force (FATF) von der Liste nicht kooperativer Staaten gestrichen wurde.
Die Erfahrungen seit Sommer 2000 erlauben der Regierung nunmehr, den längerfristigen Personalbedarf der Staatsanwaltschaft zu beurteilen. Die Regierung ist der Überzeugung, dass die Umwandlung der 5 nichtständigen in ständige Stellen (3 Stellen für Staatsanwälte und 2 Stellen im Sekretariatsbereich) notwendig ist, damit die Staatsanwaltschaft auch in Zukunft die ihr in einem Kernbereich des Gesetzesvollzuges zukommenden wichtigen Aufgaben erfüllen kann.
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Nr. 254 2002/1535-302