Genehmigung der Landesrechnung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat dem Landtag mit Bericht und Antrag die Landesrechnung für das Jahr 2001 zur Genehmigung unterbreitet. Die Landesrechnung ist Teil des von der Regierung alljährlich nach Art. 62 der Verfassung über die gesamte Staatsverwaltung zu erstattenden Rechenschaftsberichts. Darin berichtet die Regierung dem Landtag über die Verwendung der bewilligten Budget-, Nachtrags-, Verpflichtungs- und Ergänzungskredite für die Erfüllung der Staatsaufgaben. Auf diese Weise wird dem Landtag - auch in finanzieller Hinsicht - eine umfassende Kontrolle über die Aktivitäten und allfällige verzögerungsbedingte Versäumnisse der Exekutive ermöglicht.
Mit der Vorlage der Landesrechnung verbindet die Regierung den Antrag auf nachträgliche Genehmigung der kurz vor dem Rechnungsabschluss angefallenen dringlichen Ausgaben, welche zu einer Überschreitung der bewilligten Voranschlags- und Nachtragskredite führten. Ausserdem wird dem Landtag der Antrag unterbreitet, die Landesrechnung, welche in der Laufenden Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 56.8 Mio. Franken und in der Investitionsrechnung mit einem Deckungsüberschuss von 19.2 Mio. Franken abschliesst, zu genehmigen und den Ertragsüberschuss dem staatlichen Reinvermögen (übrige Eigenmittel) zuzuweisen.
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