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Fürstentum Liechtenstein

Genehmigung der Landesrechnung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat dem Landtag mit Bericht und Antrag
die Landesrechnung für das Jahr 2001 zur Genehmigung unterbreitet.
Die Landesrechnung ist Teil des von der Regierung alljährlich nach
Art. 62 der Verfassung über die gesamte Staatsverwaltung zu
erstattenden Rechenschaftsberichts. Darin berichtet die Regierung dem
Landtag über die Verwendung der bewilligten Budget-, Nachtrags-,
Verpflichtungs- und Ergänzungskredite für die Erfüllung der
Staatsaufgaben. Auf diese Weise wird dem Landtag - auch in
finanzieller Hinsicht - eine umfassende Kontrolle über die
Aktivitäten und allfällige verzögerungsbedingte Versäumnisse der
Exekutive ermöglicht.
Mit der Vorlage der Landesrechnung verbindet die Regierung den
Antrag auf nachträgliche Genehmigung der kurz vor dem
Rechnungsabschluss angefallenen dringlichen Ausgaben, welche zu einer
Überschreitung der bewilligten Voranschlags- und Nachtragskredite
führten. Ausserdem wird dem Landtag der Antrag unterbreitet, die
Landesrechnung, welche in der Laufenden Rechnung mit einem
Ertragsüberschuss von 56.8 Mio. Franken und in der
Investitionsrechnung mit einem Deckungsüberschuss von 19.2 Mio.
Franken abschliesst, zu genehmigen und den Ertragsüberschuss dem
staatlichen Reinvermögen (übrige Eigenmittel) zuzuweisen.

Kontakt:

Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle Finanzen, Tel. +423/236'61'12

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 265

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