Neues Lehrerdienstgesetz
Vaduz (ots)
Die Regierung will das Dienstrecht für die Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Liechtensteins zeitgemässer gestalten. Vor allem die die Teilzeitlehrerinnen und Teilzeitlehrer sollen gegenüber dem heutigen Zustand besser gestellt werden. Ausserdem sollen die Kindergärtnerinnen wie Lehrerinnen und Lehrer an der Primarschule Angestellte des Landes werden. Einen entsprechenden Bericht und Antrag wurde von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedet.
Im neuen Lehrerdienstrecht sollen Lehrpersonen ausserdem einen im Gesetz festgeschriebenen Dienstauftrag erhalten, welcher die wesentlichen Tätigkeitsfelder auflistet. Der Stellenplan soll umfassender geführt werden und auch Teilzeitstellen enthalten. Weiters wird Schulleitung und Aufsicht klarer abgestützt.
Bei den Kindergärten und den Primarschulen werden die Kompetenzen der Gemeindebehörden klarer als bisher geregelt. Werden neue Stellen geschaffen, ist hierfür die Zustimmung des jeweiligen Gemeinderates erforderlich. Bei Personalentscheiden erhält der Gemeindeschulrat ein umfassendes Vorschlagsrecht.
Die Gesetzesvorlage enthält ausserdem zahlreiche weitere Verbesserungen, so z.B. eine Rechtsgrundlage für das Jobsharing auf der Kindergarten- und Primarschulstufe oder die Stärkung der Gemeindeautonomie bei der Bestellung des Gemeindeschulrates.
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