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Fürstentum Liechtenstein

Kürzung des Steueranteils von Vaduz basiert auf dem Steuergesetz

Vaduz (ots)

Der Anteil der Gemeinde Vaduz an den Einnahmen aus
der Kapital- und Ertragssteuer wurde für das Rechnungsjahr 2001 auf
29,4 Mio. Franken gekürzt. Im Vorjahr flossen Vaduz 28,7 Mio. Franken
an Kapital- und Ertragssteuern zu. Die Kürzung erfolgte aufgrund
einer gesetzlichen Bestimmung, welche 1996 in das Steuergesetz
aufgenommen wurde.
Die Abänderung des Steuergesetzes im Jahr 1996 erfolgte mit dem
Ziel, den Zuwachs besonders finanzstarker Gemeinden bei der Kapital-
und Ertragssteuer auf den Landesdurchschnitt zu begrenzen. Hinter
diesem Ziel stand die Überlegung, dass allzu starke Ungleichgewichte
in der Einnahmenentwicklung der einzelnen Gemeinden vermieden werden
sollten. Die Kapital- und Ertragssteuer, welche von den im Land
tätigen juristischen Personen zu entrichten ist, entwickelte sich in
den letzten Jahren zur ergiebigsten Einnahmenquelle.
Die gekürzten Steueranteile - wie nun im Fall der Gemeinde Vaduz in
der Höhe von 19.6 Mio. Franken - fliessen anteilmässig gemäss dem
Schlüssel für den Finanzausgleich auch den finanzschwächeren
Gemeinden zu. Bereits in den Jahren 1998 und 1999 erfolgte aufgrund
des starken Einnahmenwachstums der Gemeinde Vaduz eine derartige
Kürzung.

Kontakt:

Ressort: Finanzen/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Stabsstelle Finanzen, Tel. +423/236'61'12

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 284

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