Kürzung des Steueranteils von Vaduz basiert auf dem Steuergesetz
Vaduz (ots)
Der Anteil der Gemeinde Vaduz an den Einnahmen aus der Kapital- und Ertragssteuer wurde für das Rechnungsjahr 2001 auf 29,4 Mio. Franken gekürzt. Im Vorjahr flossen Vaduz 28,7 Mio. Franken an Kapital- und Ertragssteuern zu. Die Kürzung erfolgte aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, welche 1996 in das Steuergesetz aufgenommen wurde.
Die Abänderung des Steuergesetzes im Jahr 1996 erfolgte mit dem Ziel, den Zuwachs besonders finanzstarker Gemeinden bei der Kapital- und Ertragssteuer auf den Landesdurchschnitt zu begrenzen. Hinter diesem Ziel stand die Überlegung, dass allzu starke Ungleichgewichte in der Einnahmenentwicklung der einzelnen Gemeinden vermieden werden sollten. Die Kapital- und Ertragssteuer, welche von den im Land tätigen juristischen Personen zu entrichten ist, entwickelte sich in den letzten Jahren zur ergiebigsten Einnahmenquelle.
Die gekürzten Steueranteile - wie nun im Fall der Gemeinde Vaduz in der Höhe von 19.6 Mio. Franken - fliessen anteilmässig gemäss dem Schlüssel für den Finanzausgleich auch den finanzschwächeren Gemeinden zu. Bereits in den Jahren 1998 und 1999 erfolgte aufgrund des starken Einnahmenwachstums der Gemeinde Vaduz eine derartige Kürzung.
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