Beitritt zu vier Abkommen zur Terrorismusbekämpfung
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag Berichte und Anträge betreffend den Beitritt Liechtensteins zu vier internationalen Abkommen im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es handelt sich dabei um das Internationale Übereinkommen vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge, das Übereinkommen vom 1. März 1991 über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens, das Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das zugehörige Protokoll vom 10. März 1988.
Alle vier völkerrechtlichen Instrumenten gehören zu den insgesamt 12 internationalen Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung. Liechtenstein ist bereits Vertragsstaat von sieben dieser Übereinkommen. Die vier Instrumente werden auch im Anhang des Internationalen Übereinkommens vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus aufgeführt. Dieses Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die Finanzierung der Handlungen, welche durch die im Anhang aufgeführten Abkommen kriminalisiert werden, unter Strafe zu stellen. Liechtenstein hat das Übereinkommen am 2. Oktober 2001 unterzeichnet. Die Vorbereitungen im Hinblick auf die Ratifikation sind derzeit im Gang.
Das Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt samt Protokoll über die Sicherheit von Plattformen zielen auf eine weltweite Kriminalisierung von Terrorakten ab. Die Vertragsstaaten sind gehalten, bestimmte Handlungen sowie deren Vorbereitung und die Beteiligung daran in ihrem nationalen Recht unter Strafe zu stellen. Falls sich ein mutmasslicher Täter in ihrem Hoheitsgebiet befindet, müssen sie ihn entweder selbst der Justiz zuführen oder auf der Grundlage eines entsprechenden Ersuchens an einen anderen Vertragsstaat ausliefern. Damit soll verhindert werden, dass mutmassliche Terroristen Zufluchtsorte finden, von denen aus sie weitere Terrorakte planen und durchführen können.
Anlass zur Erarbeitung der Abkommen bildete die Einsicht der Staatengemeinschaft, dass die internationale Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung noch nicht reibungslos funktioniert. Die im Oktober 1985 auf Hoher See erfolgte gewaltsame Übernahme des italienischen Kreuzfahrtschiffes «Achille Lauro» durch vier palästinensische Terroristen, in deren Verlauf ein Passagier umgebracht wurde, war der Ausgangspunkt für die beiden Instrumente über die Sicherheit der Seeschifffahrt und von Plattformen. Dieses Ereignis sowie die Tatsache, dass unmittelbar nach beendigter Entführung der an den Gewalttaten zwar nicht unmittelbar beteiligte Anführer der Terroristen trotz vorliegender Auslieferungsbegehren auf freien Fuss gesetzt wurde, liess die Lückenhaftigkeit der völkerrechtlichen Ordnung in diesem Bereich des internationalen Auslieferungsrechts deutlich erkennen. Ähnlich verhält es sich beim Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und dem Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen. Hintergrund für diese beiden Übereinkommen bildete insbesondere der Terroranschlag auf eine Boeing 747 der Fluggesellschaft Pan American, die am 21. Dezember 1988 über Lockerbie in Schottland abstürzte. Durch das Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen verpflichten sich die Vertragsparteien, bei der Herstellung von Plastiksprengstoffe bestimmte Markierstoffe beizufügen, damit diese besser aufgespürt werden können. Sie sind ausserdem gehalten, die Ein- und Ausfuhr nicht markierter Plastiksprengstoffe zu verbieten sowie für eine besonders strikte Kontrolle und in bestimmtem Umfang auch für die Vernichtung dieser Sprengstoffe besorgt zu sein.
Mit dem Beitritt zu den vier Abkommen leistet Liechtenstein einen weiteren wichtigen Beitrag zum internationalen Kampf gegen den Terrorismus.
Kontakt:
Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres (+423/236'60'24)
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 347