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Fürstentum Liechtenstein

Beitritt zu vier Abkommen zur Terrorismusbekämpfung

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag Berichte und
Anträge betreffend den Beitritt Liechtensteins zu vier
internationalen Abkommen im Bereich der Terrorismusbekämpfung. Es
handelt sich dabei um das Internationale Übereinkommen vom 15.
Dezember 1997 zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge, das
Übereinkommen vom 1. März 1991 über die Markierung von
Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens, das Übereinkommen vom
10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die
Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das zugehörige Protokoll vom 10.
März 1988.
Alle vier völkerrechtlichen Instrumenten gehören zu den insgesamt
12 internationalen Übereinkommen zur Terrorismusbekämpfung.
Liechtenstein ist bereits Vertragsstaat von sieben dieser
Übereinkommen. Die vier Instrumente werden auch im Anhang des
Internationalen Übereinkommens vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung
der Finanzierung des Terrorismus aufgeführt. Dieses Übereinkommen
verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, die Finanzierung der
Handlungen, welche durch die im Anhang aufgeführten Abkommen
kriminalisiert werden, unter Strafe zu stellen. Liechtenstein hat das
Übereinkommen am 2. Oktober 2001 unterzeichnet. Die Vorbereitungen im
Hinblick auf die Ratifikation sind derzeit im Gang.
Das Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge
und das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen
gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt samt Protokoll über die
Sicherheit von Plattformen zielen auf eine weltweite Kriminalisierung
von Terrorakten ab. Die Vertragsstaaten sind gehalten, bestimmte
Handlungen sowie deren Vorbereitung und die Beteiligung daran in
ihrem nationalen Recht unter Strafe zu stellen. Falls sich ein
mutmasslicher Täter in ihrem Hoheitsgebiet befindet, müssen sie ihn
entweder selbst der Justiz zuführen oder auf der Grundlage eines
entsprechenden Ersuchens an einen anderen Vertragsstaat ausliefern.
Damit soll verhindert werden, dass mutmassliche Terroristen
Zufluchtsorte finden, von denen aus sie weitere Terrorakte planen und
durchführen können.
Anlass zur Erarbeitung der Abkommen bildete die Einsicht der
Staatengemeinschaft, dass die internationale Zusammenarbeit bei der
Terrorismusbekämpfung noch nicht reibungslos funktioniert. Die im
Oktober 1985 auf Hoher See erfolgte gewaltsame Übernahme des
italienischen Kreuzfahrtschiffes «Achille Lauro» durch vier
palästinensische Terroristen, in deren Verlauf ein Passagier
umgebracht wurde, war der Ausgangspunkt für die beiden Instrumente
über die Sicherheit der Seeschifffahrt und von Plattformen. Dieses
Ereignis sowie die Tatsache, dass unmittelbar nach beendigter
Entführung der an den Gewalttaten zwar nicht unmittelbar beteiligte
Anführer der Terroristen trotz vorliegender Auslieferungsbegehren auf
freien Fuss gesetzt wurde, liess die Lückenhaftigkeit der
völkerrechtlichen Ordnung in diesem Bereich des internationalen
Auslieferungsrechts deutlich erkennen. Ähnlich verhält es sich beim
Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und dem
Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen.
Hintergrund für diese beiden Übereinkommen bildete insbesondere der
Terroranschlag auf eine Boeing 747 der Fluggesellschaft Pan American,
die am 21. Dezember 1988 über Lockerbie in Schottland abstürzte.
Durch das Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen
verpflichten sich die Vertragsparteien, bei der Herstellung von
Plastiksprengstoffe bestimmte Markierstoffe beizufügen, damit diese
besser aufgespürt werden können. Sie sind ausserdem gehalten, die
Ein- und Ausfuhr nicht markierter Plastiksprengstoffe zu verbieten
sowie für eine besonders strikte Kontrolle und in bestimmtem Umfang
auch für die Vernichtung dieser Sprengstoffe besorgt zu sein.
Mit dem Beitritt zu den vier Abkommen leistet Liechtenstein einen
weiteren wichtigen Beitrag zum internationalen Kampf gegen den
Terrorismus.

Kontakt:

Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres (+423/236'60'24)

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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