Herausgabe der "Leitgedanken zur Gesundheits- und Krankenpflege im Fürstentum Liechtenstein"
Vaduz (ots)
Die Regierung hat die von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Leitgedanken zur Gesundheits- und Krankenpflege in Liechtenstein genehmigt und sie für alle professionell in der Gesundheits- und Krankenpflege tätigen Institutionen und Personen in Liechtenstein als verbindlich erklärt.
Alle in der Gesundheits- und Krankenpflege tätigen Institutionen werden beauftragt, innerhalb von zwei Jahren ihre bestehenden Leitbilder zu überprüfen und diese allenfalls an die übergeordneten Leitgedanken anzupassen. Institutionen, welche noch über kein eigenes Leitbild verfügen, werden beauftragt, ein solches auf der Grundlage der übergeordneten Leitgedanken innerhalb desselben Zeitrahmens zu erarbeiten.
Die Broschüre wird in den nächsten Tagen allen in der Gesundheits- und Krankenpflege tätigen Personen, Ärzten, Krankenkassen, Gesundheits- und Alterskommissionen der Gemeinden sowie den Pflegeschulen zugestellt. Weitere Exemplare können kostenlos beim Amt für Soziale Dienste, Schaan, bezogen werden (Tel. +423/236'72'72, Fax +423/236'72'74, E-Mail: info@asd.llv.li).
Im November 2000 beauftragte die Regierung eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung von Leitgedanken zur Gesundheits- und Krankenpflege in Liechtenstein. Die Arbeitsgruppe setzte sich unter dem Vorsitz des Amtes für Soziale Dienste wie folgt zusammen:
- Gronbach Barbara, Verein für Betreutes Wohnen - Hofinger Herta, Liechtensteinisches Landesspital - Komminoth Vogt Liliane, Amt für Soziale Dienste - Näff Helen, Sozial- und Präventivmedizinische Dienststelle - Risch-Amann Priska, Verein Liechtensteinisches Krankenpflegepersonal - Spagolla Michael, Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe - Tellenbach Mario, Verband Liechtensteinischer Familienhilfen
Anlass für die Erarbeitung von Leitgedanken zur Gesundheits- und Krankenpflege bildete das Fehlen von landesspezifischen Orientierungshilfen für die in diesem Bereich tätigen Institutionen.
Die Leitgedanken beinhalten die Grundsätze zur Gesundheits- und Krankenpflege in Liechtenstein und stellen die Mindestanforderungen an diese dar. Für die Institutionen setzen diese Leitgedanken einerseits einen klaren Rahmen, lassen jedoch andererseits auch institutionenspezifische Ausgestaltungsvarianten und Ausprägungsformen für die eigenen Leitbilder offen.
Kontakt:
Ressort: Gesundheit/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Soziale Dienste (+423/236'72'41)
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
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