Jahresaufenthaltsbewilligungen für Saisoniers aus Nicht-EWR- Staaten
Vaduz (ots)
Im Juni diesen Jahres wurden die Bewilligungen von 14 Saisoniers aus Nicht-EWR-Staaten von der Regierung in eine Jahresaufenthaltsbewilligung umgewandelt. Es wurden alle eingegangenen Gesuche positiv behandelt. Das Saisonierstatut gilt somit faktisch für Nicht-EWR- Staatsangehörige als aufgehoben, das heisst, dass in Zukunft keine Saisonbewilligungen für Nicht-EWR-Staatsangehörige mehr erforderlich sind, da alle eine Jahresaufenthaltsbewilligung erhalten haben. Neue Saisonbewilligungen, d.h. Bewilligungen, die sich nicht auf eine Bewilligung des Vorjahres abstützen, werden schon seit Juni 2000 nicht mehr erteilt.
Es besteht für den genannten Personenkreis auch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Jahren seit der Umwandlung, ein Gesuch um Familiennachzug für ihre Ehegatten und ihre gemeinsamen unverheirateten Kinder unter 16 Jahren zu stellen, sofern die Familienangehörigen gleichzeitig nach Liechtenstein einreisen.
Mit Blick auf die Vergangenheit wurde in den Jahren 2000 - 2002 43 Saisoniers aus Nicht-EWR-Staaten eine Jahresaufenthaltsbewilligung erteilt; dabei wurden 31 Saisoniers aus dem Baugewerbe, ein Saisoniers aus dem Gastgewerbe und 11 Saisoniers aus anderen saisonalen Betrieben umgewandelt.
Die Umwandlung einer Saisonbewilligung in eine Jahresaufenthaltsbewilligung war für Personen aus sog. Drittstaaten nur möglich, wenn sie sich nach zehn aufeinander folgenden Jahren ordnungsgemäss während mindestens 90 Monaten in Liechtenstein aufgehalten hatten. Die Regierung legte die Zahl der Umwandlungen jährlich fest. Umwandlungsgesuche wurden nach folgender Priorität berücksichtigt: Anwesenheitsdauer mit aufeinander folgenden Jahren und Monaten, Qualifikation, Zivilstand.
Für EWR-Staatsangehörige läuft das Saisonierstatut erst im Jahre 2005 aus.
Kontakt:
Ressort: Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Ausländer und Passamt (+423/236'61'41)
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 374