Finalitätsgesetz geplant
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Finalitätsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit diesem Gesetz trägt die Regierung ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinie 98/26/EG Rechnung. Die Richtlinie dient dem Schutz der Teilnehmer von Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie deren Betreiber und Verrechnungsstellen im Falle des wirtschaftlichen Zusammenbruchs eines der Teilnehmer. Neben diesem Spezialgesetz sind Anpassungen der Konkursordnung, des Nachlassvertragsgesetzes sowie des Bankengesetzes notwendig.
Die Richtlinie und das Finalitätsgesetz sind ausschliesslich auf solche Systeme anwendbar, die dem Recht eines EWR- Mitgliedstaates unterstehen. Die praktische Bedeutung solcher Systeme nimmt hauptsächlich im grenzüberschreitenden Kapitalverkehr stetig zu. Durch das Gesetz soll mit einer Reihe von Massnahmen allfälligen Systemrisiken entgegengewirkt werden. Dies betrifft vor allem die Gefahr, dass im Falle der Insolvenz eines Systemteilnehmers das Funktionieren des Systems in Frage gestellt werden könnte. Beispielsweise müssen mögliche Rückwirkungen von Sanierungs- und Insolvenzverfahren ausgeschlossen werden. Des Weiteren wird durch ein Informationssystem gewährleistet, dass behördliche Entscheide, welche die Sanierung oder Insolvenz eines Systemteilnehmers betreffen, unverzüglich allen betroffenen Systemen mitgeteilt werden.
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Nr. 393 2002/2342-133