Verbesserung des Konsumentenschutzes
Vaduz (ots)
Liechtenstein hat bis heute kein eigenes Konsumentenschutzgesetz. Alle Bestimmungen hinsichtlich Verbraucherrecht sind verstreut in diversen Gesetzen zu finden. Die Regierung will nun die vielen verschiedenen Bestimmungen zum Verbraucherrecht in einem übersichtlichen und leicht handhabbaren Konsumentenschutzegesetz zusammenfassen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wurde von der Regierung zuhanden des Landtags verabschiedet.
Mit dem Beitritt Liechtensteins zum EWR wurde es notwendig, zahlreiche Richtlinien hinsichtlich des Verbraucherschutzes, wie z.B. irreführende Werbung, Verbraucherkredit, Pauschalreisen etc., zu übernehmen. Im Laufe der Jahre hat sich dieser Katalog stark ausgedehnt. Bis heute wurden 12 Richtlinien im Bereich Verbraucherschutzrecht ins EWRA übernommen und zum Teil schon umgesetzt.
Der Bereich Konsumentenschutz ist jedoch in Liechtenstein noch in den Anfängen. Es wurden zwar Umsetzungsarbeiten für Richtlinien, die ins EWRA übernommen wurden, geleistet, andere Leistungen für Konsumenten, wie z.B. Anlaufstellen, Zusammenarbeit mit anderen Ländern bezüglich grenzüberschreitendem Handel etc., werden zur Zeit nicht verfolgt. Liechtenstein beschäftigt sich somit nicht mit der Person Konsument oder dem Konsumverhalten, sondern mit der Materie an sich. Mit der Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes will die Regierung diesem Umstand Rechnung tragen und die verschiedenen Bestimmungen in einem Gesetz zusammenfassen.
Kontakt:
Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick
Sachbearbeitung:
Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236'68'71
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 404 2002/1500