Richtlinie zum Verbraucherschutz verabschiedet
Vaduz (ots)
Die Regierung hat eine Richtlinie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der Richtlinie ist es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Verbrauchsgüterkauf und der Garantien anzugleichen, damit ein einheitlicher Mindestschutz der Verbraucher im Binnenmarkt sichergestellt wird.
Weiters sollen durch diese Angleichung Wettbewerbsverzerrungen gemindert werden, die infolge der unterschiedlichen Regelungen in den Mitgliedsstaaten bestehen. Die Richtlinie ist als Ergänzung zur Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln gedacht und soll den Verbrauchern einheitliche Mindestrechte im Fall einer unzulänglichen Vertragsausführung zusichern. Somit führt die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf zu einer Harmonisierung der Kerngebiete des klassischen Kaufrechts bei Verbrauchergeschäften.
Durch die Schaffung von gemeinsamen Mindestvorschriften über den Verkauf von Verbrauchsgütern, die unabhängig vom Ort des Kaufs der Waren in der EU gelten, soll dem Verbraucher die Ungewissheit und Unsicherheit genommen werden, die durch die in den Privatrechtsordnungen der Mitgliedstaaten enthaltenen unterschiedlichen Regelungen des Kaufrechts oder des Gewährleistungs- und Garantierechts bestehen.
Eine der markantesten Änderungen liegt in der Verlängerung der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten auf zwei Jahre. Für Mitgliedstaaten, in denen bislang eine sechsmonatige Verjährungsfrist galt - wie in Deutschland, Griechenland, Österreich, Portugal, Spanien sowie auch in Liechtenstein - bedeutet dies eine Vervierfachung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung.
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Nr. 405 2002/1501