Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Ver- sicherte im Hausarztsystem «Gesundheits-Netz Liechtenstein» für das Jahr 2001
Vaduz (ots)
Nachdem im Jahr 2000 die Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am 1. April 2000 in die Praxis umgesetzt wurde, zeigte sich im Jahre 2001 das erste Gesamtbild, da das «Gesundheits-Netz Liechtenstein» (GNL) vom Januar bis Dezember zur Rückvergütung von Krankenkassenprämien umgesetzt wurde. Damit haben die Versicherten die Möglichkeit, durch die Einschränkung der freien Arztwahl einen Beitrag im Gesundheitswesen zu leisten. Erfreulicherweise haben sich bis Ende 2001 über 60 Prozent der Erwachsenen (und 90 Prozent der Kinder bis zum vollendeten 16. Altersjahr) im GNL versichert.
Mit Einführung des GNL wurde auch die Möglichkeit der Prämienverbilligung geschaffen worden. Einkommensschwache Versicherte, die im Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL) versichert sind, können einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2001 hatten Personen, die im GNL versichert waren und deren rechtskräftige Steuerdaten des Jahres 2000 die vorgeschriebenen Erwerbsgrenzen nicht überschritten.
Insgesamt sind 2'870 Anträge von Versicherten beim Amt für Volkswirtschaft eingegangen, was etwa 11 Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung entspricht. Davon konnten 2'340 Anträge (83.2 Prozent) positiv entschieden werden. Die Auszahlung erfolgte in der Regel an den Antragsteller bzw. dessen Ehegatten oder Eltern. In 112 Fällen wurde der Betrag an das Amt für Soziale Dienste ausbezahlt (4.8 Prozent). Negative Entscheide mussten 474 (16.9 Prozent) erlassen werden, wobei in 80 Prozent der Fälle die Erwerbsgrenzen überschritten waren.
Die zweite Durchführung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte im Gesundheits-Netz Liechtenstein ist ein erster Masstab, weil im Jahre 2001 erstmals das gesamte Jahr zur Berechnung der Vergütung herangezogen werden konnte. Die gemachten Erfahrungen zeigen deutlich auf, dass die Prämienverbilligung ein Mechanismus ist, welcher nach einer Anlaufzeit aus Sicht des Amtes für Volkswirtschaft als Durchführungsstelle erfolgreich verlaufen ist.
Allfällige Rückstände sind meistens auf unvollständig ausgefüllte Anträge zurückzuführen. Weiters ist zu bedenken, dass über die Anträge erst entschieden werden konnte, als die entsprechenden rechtskräftigen Steuerdaten vorlangen.
Der Abschlussbericht über die Prämienverbilligung für das Jahr 2001 kann beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung Versicherung/Prämienverbilligung, Austrasse 15, 9490 Vaduz bezogen werden. Tel. +423/236'62'92, Fax +423/236'74'20, E-Mail: andrea.schwald-sohler@avw.llv.li
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