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Fürstentum Liechtenstein

Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Ver- sicherte im Hausarztsystem «Gesundheits-Netz Liechtenstein» für das Jahr 2001

Vaduz (ots)

Nachdem im Jahr 2000 die Revision des
Krankenversicherungsgesetzes (KVG) am 1. April 2000 in die Praxis
umgesetzt wurde, zeigte sich im Jahre 2001 das erste Gesamtbild, da
das «Gesundheits-Netz Liechtenstein» (GNL) vom Januar bis Dezember
zur Rückvergütung von Krankenkassenprämien umgesetzt wurde. Damit
haben die Versicherten die Möglichkeit, durch die Einschränkung der
freien Arztwahl einen Beitrag im Gesundheitswesen zu leisten.
Erfreulicherweise haben sich bis Ende 2001 über 60 Prozent der
Erwachsenen (und 90 Prozent der Kinder bis zum vollendeten 16.
Altersjahr) im GNL versichert.
Mit Einführung des GNL wurde auch die Möglichkeit der
Prämienverbilligung geschaffen worden. Einkommensschwache
Versicherte, die im Gesundheits-Netz Liechtenstein (GNL) versichert
sind, können einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Anspruch
auf Prämienverbilligung für das Jahr 2001 hatten Personen, die im GNL
versichert waren und deren rechtskräftige Steuerdaten des Jahres 2000
die vorgeschriebenen Erwerbsgrenzen nicht überschritten.
Insgesamt sind 2'870 Anträge von Versicherten beim Amt für
Volkswirtschaft eingegangen, was etwa 11 Prozent der erwachsenen
Wohnbevölkerung entspricht. Davon konnten 2'340 Anträge (83.2
Prozent) positiv entschieden werden. Die Auszahlung erfolgte in der
Regel an den Antragsteller bzw. dessen Ehegatten oder Eltern. In 112
Fällen wurde der Betrag an das Amt für Soziale Dienste ausbezahlt
(4.8 Prozent). Negative Entscheide mussten 474 (16.9 Prozent)
erlassen werden, wobei in 80 Prozent der Fälle die Erwerbsgrenzen
überschritten waren.
Die zweite Durchführung der Prämienverbilligung für
einkommensschwache Versicherte im Gesundheits-Netz Liechtenstein ist
ein erster Masstab, weil im Jahre 2001 erstmals das gesamte Jahr zur
Berechnung der Vergütung herangezogen werden konnte. Die gemachten
Erfahrungen zeigen deutlich auf, dass die Prämienverbilligung ein
Mechanismus ist, welcher nach einer Anlaufzeit aus Sicht des Amtes
für Volkswirtschaft als Durchführungsstelle erfolgreich verlaufen
ist.
Allfällige Rückstände sind meistens auf unvollständig ausgefüllte
Anträge zurückzuführen. Weiters ist zu bedenken, dass über die
Anträge erst entschieden werden konnte, als die entsprechenden
rechtskräftigen Steuerdaten vorlangen.
Der Abschlussbericht über die Prämienverbilligung für das Jahr
2001 kann beim Amt für Volkswirtschaft, Abteilung
Versicherung/Prämienverbilligung, Austrasse 15, 9490 Vaduz bezogen
werden. Tel. +423/236'62'92, Fax +423/236'74'20, E-Mail: 
andrea.schwald-sohler@avw.llv.li

Kontakt:

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 455

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