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Fürstentum Liechtenstein

Opferschutz im Strafverfahren

Vaduz (ots)

Die Regierung hat den Entwurf
für die Abänderung der Strafprozessordnung (Opferschutz)  
genehmigt und den betroffenen Stellen zur Stellungnahme bis 20.  
Dezember 2002 unterbreitet. Weitere interessierte Kreise oder  
Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen,  
können den entsprechenden Bericht bei der Regierungskanzlei  
beziehen. Das Ziel der Revision ist eine Verbesserung der  
Rechtsstellung der Opfer im Strafverfahren und eine stärkere  
Berücksichtigung der Interessen insbesondere von unmündigen  
Opfern und Opfern von Sexualdelikten. Es soll Vorsorge getroffen  
werden, dass die Opfer einer Straftat durch prozessuale  
Vorschriften nicht nachträglich wieder traumatisiert werden.
Kernpunkt der Vorlage ist die schonende Einvernahme der  
Zeuginnen und Zeugen. Die Vernehmung in Anwesenheit der  
Beschuldigten kann zu erheblichen Spannungssituationen führen. Um  
diese belastende direkte Konfrontation zu vermeiden, soll es  
künftig möglich sein, die Vernehmung der Opfer unter räumlicher  
Trennung von den Beschuldigten durchzuführen. Die Parteien und  
ihre Vertretung können die Vernehmung über Video mitverfolgen  
und ihrerseits über ein Mikrofon Fragen stellen. Zwingend  
vorgesehen ist eine solche schonende Einvernahme bei unmündigen  
Opfern von Sexualdelikten. In Verbindung mit den erweiterten  
Möglichkeiten, sich der Aussage zu entschlagen, und den  
einzuführenden Verlesungsbestimmungen ist gewährleistet, dass  
besonders schutzbedürftige Opfer in der Regel nur ein Mal  
einvernommen werden müssen.
Dem Opferschutz dienen weiters die Einführung des  
Zeugenbeistands, wodurch alle Zeuginnen und Zeugen zur Vernehmung  
eine Vertrauensperson beiziehen können, sowie umfassende  
Regelungen zum Schutz der Privatsphäre der Zeuginnen und Zeugen  
wie beispielsweise die Möglichkeit, die Beantwortung von  
unzumutbaren Fragen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich zu  
verweigern, sowie zahlreiche neue Fürsorge-, Informations- und  
Belehrungspflichten gegenüber den Verletzten.

Kontakt:

Justiz/Regierungschef-Stellvertreterin Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Rechtsdienst (+423/236 60 31)

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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