Opferschutz im Strafverfahren
Vaduz (ots)
Die Regierung hat den Entwurf für die Abänderung der Strafprozessordnung (Opferschutz) genehmigt und den betroffenen Stellen zur Stellungnahme bis 20. Dezember 2002 unterbreitet. Weitere interessierte Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den entsprechenden Bericht bei der Regierungskanzlei beziehen. Das Ziel der Revision ist eine Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer im Strafverfahren und eine stärkere Berücksichtigung der Interessen insbesondere von unmündigen Opfern und Opfern von Sexualdelikten. Es soll Vorsorge getroffen werden, dass die Opfer einer Straftat durch prozessuale Vorschriften nicht nachträglich wieder traumatisiert werden.
Kernpunkt der Vorlage ist die schonende Einvernahme der Zeuginnen und Zeugen. Die Vernehmung in Anwesenheit der Beschuldigten kann zu erheblichen Spannungssituationen führen. Um diese belastende direkte Konfrontation zu vermeiden, soll es künftig möglich sein, die Vernehmung der Opfer unter räumlicher Trennung von den Beschuldigten durchzuführen. Die Parteien und ihre Vertretung können die Vernehmung über Video mitverfolgen und ihrerseits über ein Mikrofon Fragen stellen. Zwingend vorgesehen ist eine solche schonende Einvernahme bei unmündigen Opfern von Sexualdelikten. In Verbindung mit den erweiterten Möglichkeiten, sich der Aussage zu entschlagen, und den einzuführenden Verlesungsbestimmungen ist gewährleistet, dass besonders schutzbedürftige Opfer in der Regel nur ein Mal einvernommen werden müssen.
Dem Opferschutz dienen weiters die Einführung des Zeugenbeistands, wodurch alle Zeuginnen und Zeugen zur Vernehmung eine Vertrauensperson beiziehen können, sowie umfassende Regelungen zum Schutz der Privatsphäre der Zeuginnen und Zeugen wie beispielsweise die Möglichkeit, die Beantwortung von unzumutbaren Fragen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich zu verweigern, sowie zahlreiche neue Fürsorge-, Informations- und Belehrungspflichten gegenüber den Verletzten.
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