Regierung weist Vorwürfe zur Informationspolitik zurück
Vaduz (ots)
VU-Parteipräsident Heinz Frommelt und VU-Generalsekretär Peter Kranz werfen der Regierung vor, die Abstimmungsbroschüre über das Raumplanungsgesetz einseitig gehalten zu haben. Gemäss Informationsgesetz sei es Aufgabe der Regierung, die Stimmberechtigten vor einer Landesabstimmung über die jeweilige Vorlage vollständig und objektiv zu informieren. Dabei habe die Regierung in einer Abstimmungsbroschüre den Befürwortern und Gegnern der Vorlage angemessen Platz für ihre Argumentation einzuräumen. Die Abstimmungsbroschüre der Regierung zum Raumplanungsgesetz werde diesen gesetzlichen Anforderungen in keiner Weise gerecht.
Die Regierung ist der Auffassung, dass sie die Bevölkerung mit ihrer Abstimmungsbroschüre vollständig und objektiv über das Raumplanungsgesetz informiert. In der Broschüre wird einerseits die Situation in Liechtenstein (Wohnbevölkerung, Arbeitsplätze, Infrastrukurkosten, Naturgefahren) beschrieben. Andererseits wird der Hauptinhalt des Raumplanungsgesetzes wiedergegeben. Richtig ist, dass die Abstimmungsbroschüre keinen speziellen Abschnitt enthält, in dem Gegner der Vorlage ihre Argumente anführen. Dafür enthält die Broschüre Ausführungen zu kritischen Fragen, die in der Vernehmlassung sowie den Informationsveranstaltungen in den Gemeinden thematisiert worden sind, wie Gemeindeautonomie, Besitzstandgarantie, Erweiterung von Bauzonen. Dass den Gegnern in der Broschüre kein Abschnitt gewidmet wurde, ist darauf zurückzuführen, dass zwischen dem Landtagsbeschluss vom 20. Juni 2002 und dem Regierungsbeschluss über die Abstimmungsbroschüre keine gegnerische Gruppe an die Öffentlichkeit getreten ist. Vereinzelte Gegner der Vorlage haben sich erst in den letzten zwei Wochen in der Öffentlichkeit geäussert. Für die Regierung war der 27. August 2002 aber der letztmögliche Termin, die Abstimmungsbroschüre zu beschliessen und in Druck zu geben, damit diese innerhalb der gesetzlichen Fristen an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger versandt werden konnte.
Zu betonen ist auch, dass der Beschluss zur Volksabstimmung vom Landtag gefasst wurde. Die Abstimmung über das Raumplanungsgesetz kann deshalb nicht mit einer Vorlage gleichgesetzt werden, bei der sich Gegner zu Komitees formierten, ein Referendum ergriffen und öffentlich Stellung bezogen haben.
Die Regierung weist zudem darauf hin, dass die Bevölkerung und die Gemeinden noch nie zuvor bei einer Gesetzesvorlage in diesem Umfang in die Ausarbeitung einbezogen wurden. Bei den Gemeinden wurden mehrere Vernehmlassungen durchgeführt, die letzte Stellungnahme erfolgte vor der zweiten Lesung im Landtag. Auch wurden in allen Gemeinden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die meisten in diesen Veranstaltungen sowie in den Stellungnahmen der Gemeinden geäusserten Bedenken wurden von der Regierung und dem Landtag bei der Überarbeitung der Gesetzesvorlage berücksichtigt.
Die Regierung war stets um eine objektive Information bemüht. Sie bedauert es, dass kritische Stimmen nicht vorher öffentlich wurden und sich die Gegner nicht formiert haben. Selbstverständlich wäre einer gegnerischen Gruppe Platz in der Broschüre eingeräumt worden, wenn sie sich rechtzeitig zu Wort gemeldet hätte. Erfreulicherweise konnten einzelne Gegner zur Mitwirkung an der TV-Diskussion im Landeskanal gewonnen werden.
Die Regierung bedauert ebenfalls, dass ihr nach einer derart breit angelegten Information durch Veranstaltungen, Vernehmlassungen, Internetauftritt, Fernsehsendungen usw. eine abenteuerliche Informationspolitik vorgeworfen wird.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentum Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li