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Fürstentum Liechtenstein

Regierung weist Vorwürfe zur Informationspolitik zurück

Vaduz (ots)

VU-Parteipräsident Heinz Frommelt und
VU-Generalsekretär Peter Kranz werfen der Regierung vor, die
Abstimmungsbroschüre über das Raumplanungsgesetz einseitig gehalten
zu haben. Gemäss Informationsgesetz sei es Aufgabe der Regierung, die
Stimmberechtigten vor einer Landesabstimmung über die jeweilige
Vorlage vollständig und objektiv zu informieren. Dabei habe die
Regierung in einer Abstimmungsbroschüre den Befürwortern und Gegnern
der Vorlage angemessen Platz für ihre Argumentation einzuräumen. Die
Abstimmungsbroschüre der Regierung zum Raumplanungsgesetz werde
diesen gesetzlichen Anforderungen in keiner Weise gerecht.
Die Regierung ist der Auffassung, dass sie die Bevölkerung mit  
ihrer Abstimmungsbroschüre vollständig und objektiv über das  
Raumplanungsgesetz informiert. In der Broschüre wird einerseits  
die Situation in Liechtenstein (Wohnbevölkerung, Arbeitsplätze,  
Infrastrukurkosten, Naturgefahren) beschrieben. Andererseits wird  
der Hauptinhalt des Raumplanungsgesetzes wiedergegeben. Richtig  
ist, dass die Abstimmungsbroschüre keinen speziellen Abschnitt  
enthält, in dem Gegner der Vorlage ihre Argumente anführen. Dafür  
enthält die Broschüre Ausführungen zu kritischen Fragen, die in  
der Vernehmlassung sowie den Informationsveranstaltungen in den  
Gemeinden thematisiert worden sind, wie Gemeindeautonomie,  
Besitzstandgarantie, Erweiterung von Bauzonen. Dass den Gegnern  
in der Broschüre kein Abschnitt gewidmet wurde, ist darauf  
zurückzuführen, dass zwischen dem Landtagsbeschluss vom 20. Juni  
2002 und dem Regierungsbeschluss über die Abstimmungsbroschüre  
keine gegnerische Gruppe an die Öffentlichkeit getreten ist.  
Vereinzelte Gegner der Vorlage haben sich erst in den letzten  
zwei Wochen in der Öffentlichkeit geäussert. Für die Regierung  
war der 27. August 2002 aber der letztmögliche Termin, die  
Abstimmungsbroschüre zu beschliessen und in Druck zu geben, damit  
diese innerhalb der gesetzlichen Fristen an die Stimmbürgerinnen  
und Stimmbürger versandt werden konnte.
Zu betonen ist auch, dass der Beschluss zur Volksabstimmung  
vom Landtag gefasst wurde. Die Abstimmung über das  
Raumplanungsgesetz kann deshalb nicht mit einer Vorlage  
gleichgesetzt werden, bei der sich Gegner zu Komitees formierten,  
ein Referendum ergriffen und öffentlich Stellung bezogen haben.
Die Regierung weist zudem darauf hin, dass die Bevölkerung und  
die Gemeinden noch nie zuvor bei einer Gesetzesvorlage in diesem  
Umfang in die Ausarbeitung einbezogen wurden. Bei den Gemeinden  
wurden mehrere Vernehmlassungen durchgeführt, die letzte  
Stellungnahme erfolgte vor der zweiten Lesung im Landtag. Auch  
wurden in allen Gemeinden Informationsveranstaltungen  
durchgeführt. Die meisten in diesen Veranstaltungen sowie in den  
Stellungnahmen der Gemeinden geäusserten Bedenken wurden von der  
Regierung und dem Landtag bei der Überarbeitung der  
Gesetzesvorlage berücksichtigt.
Die Regierung war stets um eine objektive Information bemüht.  
Sie bedauert es, dass kritische Stimmen nicht vorher öffentlich  
wurden und sich die Gegner nicht formiert haben.  
Selbstverständlich wäre einer gegnerischen Gruppe Platz in der  
Broschüre eingeräumt worden, wenn sie sich rechtzeitig zu Wort  
gemeldet hätte. Erfreulicherweise konnten einzelne Gegner zur  
Mitwirkung an der TV-Diskussion im Landeskanal gewonnen werden.
Die Regierung bedauert ebenfalls, dass ihr nach einer derart  
breit angelegten Information durch Veranstaltungen,  
Vernehmlassungen, Internetauftritt, Fernsehsendungen usw. eine  
abenteuerliche Informationspolitik vorgeworfen wird.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentum Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li

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