EWG-Richtlinien zur Rechnungslegung abgeändert
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag über die Abänderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 86/635/EWG zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Abänderung wurde notwendig, da sich die Geschäftspraktiken seit der Inkraftsetzung der Richtlinien sehr verändert haben, was teilweise zu einer Weiterentwicklung der Rechnungslegungsgrundsätze sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene geführt hat.
Erklärter Zweck der Richtlinie ist es, allen Gesellschaften oder einzelnen Gruppen von Gesellschaften, die diesen Richtlinien unterliegen, für die Erstellung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses oder lediglich für den konsolidierten Abschluss die Bewertung zu Marktwerten zu gestatten. Aufgrund der geänderten Richtlinie ist es in Zukunft möglich, gleichzeitig die International Accounting Standards (IAS) und die Rechnungslegungsrichtlinien zu befolgen.
Die Dynamik der internationalen Finanzmärkte hat dazu geführt, dass gegenwärtig nicht nur traditionelle primäre Finanzinstrumente wie Aktien und Schuldverschreibungen, sondern auch verschiedene Formen derivativer Finanzinstrumente wie standardisierte und andere Termingeschäfte, Optionen und Swaps auf breiter Ebene verwendet werden. Die international führenden Einrichtungen für die Festlegung von Rechnungslegungsstandards rücken von der Bewertung dieser Finanzinstrumente zu historischen Kosten ab und befürworten eine Rechnungslegung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts ("fair value"). Die erklärte Politik der EU-Kommission ist es, die europäischen Rechnungslegungsrichtlinien an die IAS anzupassen.
Die vorliegende Richtlinie soll durch eine Änderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) umgesetzt werden.
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