Telekommunikation: Neue Grundsatzerklärung zur Sicherung der Grundversorgung
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2002 eine neue Grundsatzerklärung zur nationalen Telekommunikationspolitik verabschiedet. Ziel dieser Grundsatzerklärung ist einerseits, die Grundversorgung sowohl langfristig als auch nachhaltig zu sichern. Andererseits steht im Zentrum der Grundsatzerklärung, dass der Auftrag eines umfassenden Service Public aufrecht erhalten bleibt. Gleichzeitig mit der Verabschiedung dieser neuen Grundsatzerklärung, welche als Leitplanke der politischen Ausrichtung im Bereich der Telekommunikation zu verstehen ist, wurde auch der Ergebnisbericht der so genannten Phase 3 C der Firma Accenture AG zur Kenntnis genommen. Phase 3 C beschäftigte sich vordergründig mit der Umsetzung des Lösungskonzeptes für den liechtensteinischen Telekommunikationssektor sowie mit der operativen Führung des staatseigenen Unternehmens, der Liechtenstein TeleNet AG.
Damit das zukünftige Telekommunikationskonstrukt auch über Leitlinien verfügt, hat die Regierung an ihrer gestrigen Sitzung eine Grundsatzerklärung zur nationalen Telekommunikationspolitik verabschiedet. Im Zentrum der Grundsatzerklärung steht dabei die langfristige und nachhaltige Sicherung der nationalen und internationalen Grundversorgung im liechtensteinischen Telekommunikationsmarkt sowie die Aufrechterhaltung eines umfassenden Service Public.
Weitere Zielsetzungen, die in der Grundsatzerklärung berücksichtigt wurden, sind:
Sicherung moderner Telekommunikationsdienstleistungen und marktgerechter Preise, Verbesserung der Erreichbarkeit, Sicherung des internationalen Zugangs zu Technologien, Bekenntnis zum Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt, Regulierung in vernünftigem Mass, Koordination der bestehenden Infrastrukturen.
Telekommunikationspolitik mit Nachdruck verfolgen
Mit der Erarbeitung und Verabschiedung einer neuen Grundsatzerklärung verfolgt die Regierung das Ziel, den Rahmen für die nationale Telekommunikationspolitik und ihre Zielsetzungen im Grundsatz neu zu definieren und der Öffentlichkeit jene Richtungen aufzuzeigen, welche die Regierung in den kommenden Jahren mit Nachdruck verfolgen wird. Diese Grundsatzerklärung geht deshalb auch auf Änderungen und Anpassungen in der Gesetzgebung, auf Änderungen und Anpassungen in der Konzessionspraxis der Regierung sowie auf eine langfristige Behandlung der Grundversorgung ein.
Nach der Veröffentlichung dieser Grundsatzerklärung und einer Diskussion in der Öffentlichkeit - unter Einschluss einer parlamentarischen Kenntnisnahme durch den Landtag - wird diese Grundsatzerklärung sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verordnungsstufe umgesetzt werden. Von dieser Grundsatzerklärung weitgehend unberührt bleibt die Telekommunikationspolitik im Bereich der Mobilfunkkommunikation. Die Regierung legt jedoch grössten Wert darauf, dass auch die Grundversorgung im Bereich der mobilen Kommunikation gesichert wird und dass gesundheitsverträgliche Aspekte einer laufenden Prüfung unterzogen werden.
Restrukturierung: Phase 3 C zur Kenntnis genommen
Gleichzeitig mit der Verabschiedung der neuen Grundsatzerklärung wurde von der Regierung der Ergebnisbericht der Phase 3 C der Firma Accenture AG, welcher sich vordergründig mit der Umsetzung des Lösungskonzeptes für den liechtensteinischen Telekommunikationssektor sowie mit der operativen Führung des staatseigenen Unternehmens, der Liechtenstein TeleNet AG, beschäftigt hat, zur Kenntnis genommen. Handlungsfelder der Liechtenstein TeleNet AG, welche dabei aktiv einer Lösung zugeführt worden sind, finden sich u.a. in der Analyse der Kundenstruktur, im Aufbau neuer Geschäftsfelder, in der Bereinigung des Produktportfolios, in der Konzentration auf die eigenen Kernkompetenzen, in der Verbesserung des unternehmenseigenen Informationssystems sowie in organisatorischen Verbesserungen innerhalb der Unternehmensstruktur.
Restrukturierung im Sinne der Kunden geht weiter
Die Firma Accenture AG hat Mitte Juli 2002 ihre Arbeit im Mandat der Regierung abgeschlossen. Die Regierung wird die Restrukturierung des liechtensteinischen Telekommunikationsbereichs unabhängig davon eigenständig weiterführen. Ziel des weiteren Vorgehens ist in einem ersten Schritt die Prüfung operativer Verbesserungen und die Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit auf kommerzieller Basis zwischen der Liechtenstein TeleNet AG und der Telecom FL AG sowie gegebenenfalls eine Beteiligung der Swisscom Fixnet AG an der Liechtenstein TeleNet AG. Zu diesem Zweck haben beide Eigentümer im Mai dieses Jahres auch eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.
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