Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen bei Sportanlässen.
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen.
Das Übereinkommen wurde 1985 im Europarat ausgearbeitet, um auf zwischenstaatlicher, europäischer Ebene den sich mehrenden Gewaltausbrüchen bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, entgegenzuwirken.
Immer wieder kam und kommt es zu Vorfällen, die nicht nur zu Sachbeschädigungen führen, sondern auch Menschenleben gefährden. Der Europarat anerkennt ausdrücklich die an und für sich Völker verbindende und auch pädagogische Qualität des Sports. Die Ursachen für die Gewalt unter Zuschauern sind anderswo, nicht im Sport selbst, zu suchen. Deshalb wurde ein Übereinkommen mit dem Ziel geschaffen, das Ausbrechen von Gewalt bei Sportanlässen einzudämmen und unter Kontrolle zu halten.
Die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichten sich zu einer Reihe von Massnahmen, um die innerstaatliche Vorbereitung auf sportliche Grossanlässe besser zu koordinieren und möglichen Gewalttätigkeiten auch auf internationaler Ebene vorzubeugen. Die Massnahmen richten sich an alle wichtigen betroffenen Kreise (Behörden, Sportverbände, Veranstalter und Stadienbesitzer) und orientieren sich an den Empfehlungen der Union der Europäischen Fussballverbände (UEFA) betreffend sicherheitstechnische und bauliche Vorkehrungen, das Alkoholverbot in Stadien, das Aufgebot von Sicherheitskräften usw.
Neben den vorbeugenden Massnahmen verlangt das Übereinkommen von den Vertragsparteien auch die Gewähr, dass Randalierer ordnungsgemäss vor Gericht gestellt und einer angemessenen Bestrafung zugeführt werden.
Bezüglich der Modalitäten zur Erreichung dieses Ziels lässt das Übereinkommen den Vertragsstaaten viel Spielraum. Das Übereinkommen schafft keinen neuen Straftatbestand. In Liechtenstein sind auch keine Rechtsvorschriften zu ändern oder neu zu erlassen, da sämtliche Bestimmungen des Übereinkommens durch das Strafgesetzbuch bzw. durch das Rechtshilfegesetz abgedeckt sind.
Der Ratifikation des Übereinkommens durch Liechtenstein steht inhaltlich und rechtlich nichts im Wege. Mit dem Rheinpark- Stadion in Vaduz stellt Liechtenstein eine Arena zur Verfügung, deren Infrastruktur die internationalen Vorschriften erfüllt.
Der konkrete Anlass für die Ratifikation des Übereinkommens ergibt sich daraus, dass die Qualifikationsspiele der liechtensteinischen Fussball-Nationalmannschaft für die Europameisterschaften 2004 anstehen. Im Frühjahr 2003 werden Heimspiele Liechtensteins gegen England und die Türkei ausgetragen.
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Nr. 562 2002/2995 23. Oktober 2002